Rückführung aus Pflegefamilie
28.08.2005 22:33 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
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Meine Tochter (geb. März 2001) ist seit Juni 2001 in einer Pflegefamilie untergebracht, da ich zu diesem Zeitpunkt aufgrund einer epileptischen Erkrankung noch bei meinen Eltern wohnte und daher nicht in der Lage war, mich adäquat um sie zu kümmern. Die ganzen Jahre bestand ein enger regelmäßiger 14-tägiger Kontakt, wo ich meine Tochter von Freitag bis Sonntag mit mir zusammen sein konnte. Seit August 2004 habe ich eine eigene Wohnung und lebe in einer festen Partnerschaft. Mein Partner hat inzwischen auch eine enge Beziehung aufgebaut und liebt meine Tochter wie sein eigenes Kind. Durch gute medikamentöse Einstellung habe ich seit ca. einem Jahr keine Anfälle mehr. Vom 28.06. bis 12.08. war meine Tochter dauerhaft bei mir, da die Pflegefamilie im Urlaub war.
Ich und auch mein Lebensgefährte würden sie gerne ganz zu uns holen, da wir drei uns sehr wohl miteinander gefühlt haben. Auch möchte meine Tochter seit ca. einem Jahr nach den Wochenenden, bzw. Urlaub nicht mehr zurück in die Pflegefamilie.
Das Jugendamt teilte mir vor längerer Zeit mit, dass das Pflegeverhältnis nun eine Dauerpflege geworden wäre und ich meine Tochter nicht vor dem 8., bzw. 14.Lebensjahr dauerhaft bekommen könnte. Die zuständige Mitarbeiterin vom JA hält bei allen Unstimmigkeiten zu der Pflegemutter, die auch mehrere Tagespflegekinder hat.
Das Sorgerecht incl.Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir, da ich damals mit der Unterbringung in der Pflegefamilie einverstanden war.
Was würde nun passieren, wenn ich beim nächsten Besuchswochenende dem Wunsch meiner Tochter nachkomme und sie bei mir, bzw. uns behalten würde?
Müßte ich die Angst haben, dass sie mit Hilfe der Polizei von mir weggeholt würde?
Welche Möglichkeiten habe ich, so schnell wie möglich mein Kind zu bekommen.
Karen, 29 Jahre alt









