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Frage geschrieben am 26.05.2010 06:18:24

Rückforderung von Mietzahlungen bei Insolvenz

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1603
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Gewerbliche Vermietung. Der Mieter ist 5 Monate mit der Mietzahlung in Rückstand. Hat seine Gewerbe zum 31.03.10 abgemeldet.Keine GmbH. Er will nun seinen Maschinenpark verkaufen und damit die
rückständige Miete zu bezahlen. Da noch weitere Verbindlichkeiten
vorhanden (Finanzamt etc) wird er irgendwann Insolvenz anmelden
müssen. Kann dann der Insovenzverwalter die bezahlte Miete zurückfordern. Wenn ja, wie muß ich vorgehen, um das zu verhindern.
Das Vermieterpfandrecht habe ich noch nicht ausgesprochen.


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Das Vermieterpfandrecht müssen Sie nicht gesondert aussprechen, da es ein gesetzliches Pfandrecht ist und mit Einbringen der Sachen in die Mieträume entsteht.

Auch für den Fall, dass Ihr Vermieter einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen sollte, können Sie das Vermieterpfandrecht an der Einrichtung und den Maschinen ausüben.

Der Insolvenzverwalter hätte für den Fall einer Verwertung lediglich einen Anspruch auf eine Feststellungs- und verwertungsvergütung.

Insoweit kann der Insolvenzverwalter entsprechende Erlöse aus dem Verkauf der Maschinen, soweit diese an Sie angeführt werden, nicht von Ihnen zurückfordern.

Wichtig ist aus meiner Sicht, dass die Maschinen erst die Mieträume verlassen, wenn Sie die Erlöse bis zur Befriedigung Ihrer Forderung an Sie abgeführt wurden. Ggfs. ist dem Käufer der Maschinen das Vermieterpfandrecht anzuzeigen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.

Mit besten Grüßen


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Rückforderung von Mietzahlungen bei Insolvenz | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-07-11
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