Frage geschrieben am 26.05.2010 06:18:24
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Rückforderung von Mietzahlungen bei Insolvenz
Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1603Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
rückständige Miete zu bezahlen. Da noch weitere Verbindlichkeiten
vorhanden (Finanzamt etc) wird er irgendwann Insolvenz anmelden
müssen. Kann dann der Insovenzverwalter die bezahlte Miete zurückfordern. Wenn ja, wie muß ich vorgehen, um das zu verhindern.
Das Vermieterpfandrecht habe ich noch nicht ausgesprochen.
Antwort geschrieben am 26.05.2010 06:43:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Internationales Gesellschaftsrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 734
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Das Vermieterpfandrecht müssen Sie nicht gesondert aussprechen, da es ein gesetzliches Pfandrecht ist und mit Einbringen der Sachen in die Mieträume entsteht.
Auch für den Fall, dass Ihr Vermieter einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen sollte, können Sie das Vermieterpfandrecht an der Einrichtung und den Maschinen ausüben.
Der Insolvenzverwalter hätte für den Fall einer Verwertung lediglich einen Anspruch auf eine Feststellungs- und verwertungsvergütung.
Insoweit kann der Insolvenzverwalter entsprechende Erlöse aus dem Verkauf der Maschinen, soweit diese an Sie angeführt werden, nicht von Ihnen zurückfordern.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass die Maschinen erst die Mieträume verlassen, wenn Sie die Erlöse bis zur Befriedigung Ihrer Forderung an Sie abgeführt wurden. Ggfs. ist dem Käufer der Maschinen das Vermieterpfandrecht anzuzeigen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
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