Rückforderung von Fortbildungskosten/Fortbildungsentgelt
| 22.09.2011 00:40 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Marcus Bade
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Derzeit beende ich erfolgreich eine zweijährige Fortbildung bei einer kreisfreien Stadt.
Da die theoretische Ausbildung in Bayern stattfand, entstanden Lehrgangs- und Reisekosten.
Die Kosten der Maßnahme (Lehrgangs- und Prüfungsgebühr) wurden gemäß § 6 Abs. 2 des Fortbildungsvertrages auf ca. 2.200,- € beziffert. Die tatsächlichen Kosten beliefen sich auf ca. 1046,- € und wurden von der Stadt übernommen.
Die Reisekosten während der theoretischen Ausbildung wurden gemäß § 6 Abs. 3 des Fortbildungsvertrages auf ca. 11.000,- € beziffert. Die tatsächlich entstandenen und von der Stadt übernommenen Kosten beliefen sich nur auf ca. 3.050,-€.
Die Stadt hat sich bereits im Fortbildungsvertrag zur Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Bestehen verpflichtet.
Im § 14 des Fortbildungsvertrages ist eine Rückforderung der Fortbildungskosten für folgende Fälle vorgesehen:
- Beendigung der Fortbildung vor Ablauf der festgelegten Fortbildungszeit
- Nichtannahme des der unbefristeten Übernahme
- eine von mir zu vertretenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf von vier Jahren
Die Rückforderung soll die Kosten der Maßnahme, die Reisekosten und 25 % vom während der Fortbildung gezahlten Bruttoentgelt enthalten.
Eine Verminderung des Rückzahlungsbetrages um 1/48 pro Monat Beschäftigung bei der Stadt ist vorgesehen.
Nun meine Frage:
Mir ist bekannt, dass eine Rückforderung von Maßnahme- bzw. Lehrgangskosten rechtlich begründet gefordert werden kann
- trifft dies auch für die Reisekosten zu?
- trifft dies auch für das Fortbildungsentgelt bzw. ein Viertel davon zu?
- Ist bei den Maßnahme- und Reisekosten der im Vertrag veranschlagte oder der tatsächlich entstandene Betrag zurückzuzahlen?
Da ich mit dem Gedanken spiele, die Behörde zu wechseln, interessiert mich, ob ich die geforderten Beträge so hinnehmen muss oder darauf Einfluss nehmen kann.
Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
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