Rückforderung der Eigenheimzulage (EHZ) für 2006
22.04.2009 23:20 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth
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Im März 2006 bin ich aus dem gemeinsamen EFH ausgezogen, zur gleichen Zeit wurde der Antrag auf Ehescheidung gestellt.
In 2007 wurden wir rechtskräftig geschieden, Anfang 2009 hat meine Ex das Haus in einer Teilungsversteigerung erworben und die Zugewinnfrage ist noch offen.
Es ist nicht leicht ! So versuche ich ohne anwaltliche Vertretung über Mahnbescheid die EHZ zu bekommen.
In der 1.Verhandlung gibt mir der Richter recht, das mir mein Anteil an der EHZ (€ 1789,52) in voller Höhe zusteht, wären da nicht die zur Aufrechnung gestellten Forderungen meiner Ex.
Für den Zeitraum von September 2005 bis März 2006 fordert Sie die hälftige Erstattung der verauslagten Tilgungsleistungen.
Jetzt hat meine damalige anwaltliche Vertretung den mir zustehenden Getrenntlebensunterhalt errechnet und Aufrechnung mit den Hauskosten für diesen Zeitraum erklärt, die verbliebene Differenz wurde von mir gezahlt, was aber wieder in Frage gestellt wird !
Meine generelle Frage dazu: Können der rückgeforderten EHZ für 2006 vermeintliche Forderungen aus 2005 gegengerechnet werden?
Trifft nicht Ihr Problem?
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