Rückforderung Meister BaföG durch Handwerkskammer Hamburg
03.08.2011 20:06 |
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Verwaltungsrecht
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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Hallo zusammen,
ich habe bei der HWK HH Meister BaföG für einen Vorbereitungslehrgang auf eine IHK Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt beantragt und anfangs auch genehmigt bekommen. Förderungszeitraum war vom 06.03.2010 - 06.03.2011 // Prüfung Teil 1 am 15.03.2011 // mit Teilnahme an Teil 1 automatisch Zulassung für Prüfungsteil 2 erhalten.
Da ich die erste Prüfung neun Tage nach dem letzten Unterrichtstag geschrieben habe fordert die HWK nun mit Bezug auf §9 Satz 3 AFBG die Förderung zurück.
Ich habe im BaföG-Antrag alle Angaben wahrheitsgemäß angegeben und habe auch von Handelskammer HH die Zulassungsvoraussetzungen für den ersten Prüfungsteil rechtzeitig erfüllt - die HWK sagt aber, dass ich zum letzten Unterrichtstag bereits die Zulassung zum Prüfungsteil zwei hätte haben müssen. Dies wäre jedoch nur möglich gewesen, wenn ich Prüfungsteil eins bereits im November, also zur Lehrgangshälfte, geschrieben hätte.
Im BaföG-Antrag wurde jedoch lediglich nach der voraussichtlich prüfenden Stelle gefragt, nicht nach dem Prüfungsdatum - eine Mitteilung über den Prüfungszeitpunkt wurde also nicht abgefragt, wird nun aber als relevant angeführt. Zudem wird im BaföG Antrag nicht über die Konsequenzen aufgeklärt was geschieht, wenn man die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt.
Die HWK begründet die Rückforderung mit §9 Satz 3 AFBG hat mir gegenüber jedoch schriftl. geäußert, dass die Rückforderung sich eigentlich auf die Verordnung über die Prüfung zum geprüften Wirtschaftsfachwirt bezieht. Für mich nicht wirklich verständlich.
Zudem gewährt die HWK mir in ihrer Rechtsbehelfsbelehrung einen Widerspruch binnen vier Wochen (bereits eingereicht), erwähnt in dieser aber nicht, dass eine Ablehnung des Widerspruches kostenpflichtig ist - auch das hat mir eine Mitarbeiterin nachträglich schriftlich mitgeteilt.
Normal ist das nicht, oder???
Trifft nicht Ihr Problem?
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