Rückforderung Ausbildungskosten als selbständiger Handelsvertreter §84 HGB
| 11.01.2009 12:34 |
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Arbeitsrecht
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Ich war bis zum 30.9.2008 als selbständiger Einfirmenverteter für eine Versicherungsgesellschaft tätig.
Gewerbeanmeldung war am 01.01.05. Es war in diesem Unternehmen obligatorisch die Ausbildung zum Versicherungsfachmann (BWV) zu absolvieren.
Diese begann Mitte 2005 und endete am 10.3.2006 mit Bestehen der Prüfung.
Mit Schreiben vom 18.1.2006 welches ich am 13.2.2006 unteschrieben habe wurde ich folgendermaßen darauf hingewiesen, dass bei vorzeitiger Kündigung anteilige Ausbildungskosten zurückverlangt werden können:
"Die Ausbildung zum Versicherungsfachmann ist für die XXX mit erheblichen Kosten verbunden. Sollte das Agenturverhältnis innerhalb von 3 Jahren nach Bestehen der Prüfung zum Versicherungsfachmann enden, sind von ihnen anteilige Ausbildungskosten in Höhe von 6135€ zurückzuzahlen (ausgenommen bei Tod und Invalidität). Dieser Betrag reduziert sich für jedes volle Vierteljahr, die der Agenturvertrag im Anschluss an die bestandene Prüfung fortbesteht um jeweils 511€."
Nun werden von mir 2 Quartale à 511€ zurückgefordert.
Bin ich zur Zahlung verpflichtet obwohl die Vereinbarung erst kurz vor Ende der Ausbildung unterzeichnet werden musste? Bzw. gibt es andere Möglichkeiten diese Forderung anzufechten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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