„Rückaufteilung" unter 5 Kindern nach Übertragung an 1 Kind
11.01.2011 10:29 |
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Erbrecht
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Eltern und 5 Kinder (A-E) planen, denkmalgeschütztes Haus der Eltern seniorengerecht umzubauen.
Aus steuerlichen Gründen (Denkmalschutz) soll das Haus an E übertragen werden, die Eltern erhalten lebenslängliches Wohnrecht.
E schließt auf seinen Namen Kredite (KfW u. Hausbank) ab, um die Umbaukosten zu finanzieren.
Die Eltern tragen die Hauptlast der Finanzierung, B-E beteiligen sich mit unterschiedlichen Anteilen, A beteiligt sich nicht.
Nach Ableben der Eltern soll das Erbe unter A-E anteilig - je nach Höhe der Beteiligung an den Umbaukosten - „rückaufgeteilt" werden.
Fragen:
Verlieren A-D durch die Übertragung an E Erbansprüche? Sie werden bei der Übertragung nicht erwähnt, leisten also auch keine Unterschrift.
Sollte die beabsichtigte „Rückaufteilung" vor der Übertragung vertraglich festgehalten werden? Wenn ja, gibt es für diesen Fall - oder ähnliche - Musterverträge oder Vorlagen?
Ist eine Schätzung des Hauses vor dem Umbau sinnvoll, da A sich ja nicht beteiligt und somit doch nur einen Anspruch auf seinen Erbteil hat, wie dieser vor der Investition war?
Trifft nicht Ihr Problem?
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