Rotlichtverstoß in der Schweiz
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im Sommer 2008 mit meinem PKW in der Schweiz (Luzern) an einer roten Ampel von hinten geblitzt worden. Nach einiger Zeit kam ein Schreiben mit 250 Franken Strafe. Auf dieses Schreiben reagierte ich jedoch nicht.
Nach nun 9 Monaten kam eine Strafverfügung aus der Schweiz, mittlerweile 450 Franken plus Androhung von 3 Tagen Inhaftierung.
Im ersten Schritt habe ich nun auf Grund von Internetrecherche erst einaml Einspruch (in der Schweiz EINSRACHE) gegen die Strafverfügung eingelegt, mit dem Vermerk: "An besagtem Tag war ICH nicht führer des Fahrzeuges). Jetzt kam schon 5 Tage danach eine Aufforderung per Einschreiben, ich solle doch bitte Angaben zum Fahrer machen.
Nun meine Frage:
Laut meiner Recherche kann ich doch von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen und angeben, dass ein nahes Familienmitglied gefahren ist.
Jetzt habe ich nur folgende Bedenken:
- Laut einigen Internetbeiträgen, gab es wohl schon Gerichtsurteile, dass trotzdem der Halter haftbar gemacht wird und dann auch noch die Gerichtskosten zu tragen hat
- Oder man geht eben 2 bzw. 5 Jahre nicht mehr über die Grenze in die Schweiz. Was für mich jedoch auf keinen Fall passieren darf, da ich regelmäßig in der Schwiz arbeiten muss.
- Kann ich in der Schweiz auf Grund meines Namens bei Passkontrolle belangt werden? Denn ich habe seit der Rotlichtverstoß mein Fahrzeug gewechselt, sowie ein neues Nummernschild (jedoch gleicher Zulassungsbezirk). Dazu kommt noch, dass ich mittlerweile umgezogen bin und auch meine Adresse auf dem Personalausweis mit der neuen Anschrift überklebt wurde.
Wie soll ich nun verfahren: Aussageverweigerung oder doch zahlen? Wenn ich auf die ursprüngliche Summer von 250 Franken käm wäre ich sogar bereit zu zahlen, dann wär alles direkt aus der Welt. Durch den Umzug hat mich nämlich das erste Schreiben nur durch Zufall erreicht. Wegen dem ersten Schreiben sind die neuen Besitzer meines Hauses gleich informiert gewesen und haben mir das zweite Schreiben gelich übermittelt.
Über einen raschen Rat würde ich mich sehr freuen, denn ich muss diese Woche noch in die Schweiz und würde das gerne ohne Magenkräpfe tun.
Vielen Dank in Voraus!
Rotlichtverstoß Schweiz









