Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema Ampel.
Mir wird zur last gelegt, eine Rote Ampel missachtet zu haben, wodurch es zum Unfall kam (kein Personenschaden, nur Blechschaden). Ich erhielt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot: Geldbuße 240€, 4b Punkte, ein Monat Fahrverbot innerhalb der 4Monats-frist.
§37 Abs.2, §1Abs2, §49StVO; §24, §25StVG; 132.2Bkat; §4Abs1BkatV; §19OWiG
Hergang: Wir sind von Ludwigsburg kommend in Bietigheim Bissingen auf der 2-spurigen Stuttgarter Strasse auf der linken Spur unterwegs gewesen und wollten zum Möbelhaus Hofmeister. Dann kam die Beschilderung, nach der ich mich auf der rechten Spur befunden hätte müssen, um gerade aus zum Möbelhaus fahren zu können, da die 2-spurige Strasse einen Linksknick machte. Also sind wir erst mal weitergefahren und es bot sich bald die Möglichkeit per U-Turn zu wenden. Dazu gab es links eine extra Spur mit Roter Ampel, an der wir erst mal gehalten hatten. Bei Grün sind wir losgefahren, haben dann eine 180°Kurve gemacht und befanden uns dann wiederum auf der linken Spur der auch hier 2-spurigen Stuttgarter Strasse in der Gegenrichtung (auf Höhe des Parkhauses Bahnhof).
Dort befand sich eine weitere Lichtzeichenanlage, die sowohl ich als auch meine Frau auf dem Beifahrersitz nicht gesehen haben. Sie befand sich nämlich für die linke Spur über der Fahrbahn und nur für die rechte Spur rechts neben der Fahrbahn.
Die Lichtzeichenanlage ist für den durchfließenden Verkehr optimal angebracht, nicht aber für die Wendestelle und als Ortsunkundiger habe ich auch nicht sofort nach dem Wenden mit einer weiteren Ampel gerechnet.
Die Verkehrsschilder für die weitere Verkehrsführung der Stuttgarter Strasse, die wir im Blick hatten, befand sich auch weiter weg als die Ampel.
Diese Ampel gehört auch nicht zu einer „richtigen" Kreuzung, sondern gibt den Benutzern des Parkhauses Gelegenheit, in die Stuttgarter Strasse von rechts einzubiegen.
Aus diesem Strässchen kam ein Auto, dass wohl grün hatte und ich konnte bei Nässe (es hat leicht geregnet) nicht mehr rechtzeitig halten. Ich fuhr mit meiner Front in den vorderen Bereich der linke Fzg-Seite des von rechts kommenden PKW. Der andere PKW konnte nicht mehr fahren und so hat er die Polizei verständigt, die dann nach einiger Zeit kam und den Unfall aufnahm und bald kam dann auch ein Abschleppwagen.
Ich besitze keinen Rechtschutz aber fahre täglich mit dem Auto zur Arbeit, daher möchte ich den Führerscheinentzug vermeiden.
Nun meine Frage:
Wie stehen die Chancen, mit der Sachbearbeiterin der Bußgeldstelle einen Kompromiss zu schliessen und auf was muss ich in der Argumentation achten? (Ich habe die Ampel, da sie für Ortsunkundige ungünstig positioniert ist, nicht gesehen. Ich habe sie nicht missachtet, wie der Vorwurf lautet. Gibt’s da einen Ansatzpunkt?)
Soll ich Einspruch einlegen? Und wie hoch sind die Aussichten auf Erfolg?
Antwort geschrieben am 12.01.2011 00:52:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K, 01796 Pirna, Tel: 03501/5163030, Fax: 03501/5163039
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 204
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Ihre Frage beantworte ich wie folgt.
Vom Regel-Fahrverbot kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn Sie konkrete Umstände des Einzelfalles darlegen können.
Ein solcher Umstand kann das Übersehen einer Ampel bei Ortsfremdheit sein.
Es kommt hier sehr auf die örtlichen Verhältnisse an, z.B. ob Sie die Ampel sehen konnten oder hätten sehen müssen (fahrlässige Missachtung).
Ohne Akteneinsicht und Kenntis der konkreten örtlichen Verhältnisse ist eine Einschätzung der Erfolgsaussichten nicht wirklich möglich.
Eine weitere Möglichkeit wäre, sich auf eine berufliche Härte wegen des Fahrverbotes zu berufen.
Hier stehen die Chancen nicht besonders, weil Sie sich durch die Viermonatsfrist darauf einstellen können.
Diesbezüglich sollten Sie die Hilfe eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht suchen.
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