Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema Ampel.
Ich bin kürzlich "bei dunkelgelb" über eine Kreuzung gefahren und wurde geblitzt. Nun erreichte mich ein Zeugenfragebogen mit dem Hinweis der Missachtung von Rotlicht entsprechend § 37 usw.
Der wichtigste Passus: "..vorwerfbare Rotzeit 000,66 sek.".
Reicht diese vorwerfbare Rotzeit für ein Fahrverbot oder muss ich hier "nur" mit 3 (?) Punkten ohne weitere sonstige Konsequenzen rechnen?
Antwort geschrieben am 13.11.2010 18:40:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
Calauer Str. 33, 01983 Großräschen, Tel: 035753 5914, Fax: 035753 16660
Familienrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 127
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falls keine Gefährdung oder Sachbeschädigung in Ihrem Fall erfolgt ist, liegt kein qualifizierter Rotlichtverstoss vor, der mit einem Fahrverbot geahndet wird.
Bei einer Rotzeit von unter einer Sekunde, liegt ein einfacher Rotlichtverstoss vor (Nr 132 BKat). Dieser ist nach dem Bußgeldkatalog mit einem Regelsatz von 90,00 € belegt, zusätzlich sind Auslagen und Gebühren von 23,50 € zu erwarten. Zudem werden drei Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.
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