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Rost bei Mercedes A- Klasse


| 16.06.2012 09:18 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Mikael Varol




Hallo und Guten Tag!
Ich habe eine Mercedes A- Klasse, Erstzulassung 10/2006, also noch keine sechs Jahre alt und noch innerhalb der Garantiezeit.
Das Auto ist durchgehend scheckheftgepflegt, allerdings nicht von einer Mercedes Werkstatt sondern von einer freien Fachwerkstatt. Jetzt wurde festgestellt dass alle vier Türen und die Heckklappe von innen nach außen durchgerostet sind. Mercedes hat angeboten, die Türen und Heckklappe zu ersetzen, allerding soll ich 20% des Preises (ca 2000€) selbst bezahlen, da ich den Kundendienst nicht in einer Mercedeswerkstatt durchgeführt habe.
Ich meine, es gibt ein Urteil, das besagt, dass der Kundendienst nicht unbedingt in einer Mercedes- Werkstatt gemacht werden muss. Bitte um Ihre Meinung! Danke!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Klasse
16.06.2012 | 11:03

Antwort

von

Rechtsanwalt Mikael Varol
38 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben darstellen. Hierbei ist der Umfang meiner Beratung durch die gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.

Der Hersteller darf Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden. Denn seit dem 01.06.2012 kann jeder Autofahrer selbst entscheiden, in welcher Werkstatt er die fällige Inspektion sowie die notwendigen Reparaturen durchführen lässt. Soweit also die Garantie in Ihrem Fall auch gegen Durchrostung eingreift, darf Ihnen die Garantieleistung nicht verwehrt oder an eine Selbstbeteiligung gekoppelt werden, nur weil Sie die Inspektionen in einer freien Werkstatt haben durchführen lassen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in dieser Sache einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen konnte. Ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung beantwortet wurde und eine endgültige Einschätzung der Rechtslage nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich ist. Die Antwort dient einer ersten rechtlichen Einschätzung. Dies kann jedoch eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen. Ich weise Sie zudem darauf hin, dass das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.

Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.


Mit freundlichen Grüßen

Mikael Varol
Rechtsanwalt

Paderborner Straße 2
10709 Berlin

Tel.: 030 / 893 615-0
Fax: 030 / 893 615-55

E-Mail: info@rechtsanwalt-varol.de
Internet: www.rechtsanwalt-varol.de

Nachfrage vom Fragesteller 16.06.2012 | 12:22

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

vielen Dank für Ihre nette und schnelle Antwort. Natürlich habe ich sofort in der Mercedes- Werkstatt angerufen und Ihre Antwort weitergegeben.
Jetzt wurde mir gesagt, dass zwar eine Garantie auf Rostschäden für sechs Jahre besteht, das Austauschen der Türen und Heckklappe sei aber eine Kulanzleistung. Die Kulanz wird nur gewährt, wenn das Auto durchgehend in einer Mercedeswerkstatt zum Kundendienst war.
Darf ich Sie erneut um Ihre Meinung bitten?

Mit freundlichen Grüssen

kunigunde

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 16.06.2012 | 12:49

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Da es sich bei der Reparatur aus Kulanz um eine freiwillige Leistung ohne rechtliche Verpflichtung handelt, wird diese oft abgelehnt, wenn vorangegangene Arbeiten am Fahrzeug nicht lückenlos in einer fabrikatsgebundenen Werkstatt durchgeführt wurden. Hier wird aus Kulanz auch eine Beteiligung an den Kosten angeboten.

Allerdings haben Sie nach Ihrer Schilderung noch eine Garantie auf Rostschäden, so dass die Behebung der Rostschäden von dem Hersteller übernommen werden muss. Die Übernahme der Reparatur stellt also keine Kulanz, sondern eine Garantieleistung dar. Die Kulanz darf auch nicht darauf gestützt werden, dass Sie nicht den Kundendienst in der Mercedeswerkstatt wahrgenommen haben, sondern in einer freien Werkstatt (vgl. meine Ausführungen oben). Die Kosten sind daher im Rahmen der Garantie vom Hersteller voll zu übernehmen. Sollte sich der Hersteller dennoch uneinsichtig zeigen, dann können Sie gerne zur Klärung an mich wenden.

Sehr gerne können Sie mich in dieser weitergehenden Angelegenheit auch beauftragen. Dank Email, Fax und Telefon stellt auch die Vertretung über größere Entfernung kein Problem dar.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Mikael Varol
Rechtsanwalt

Kurfürstendamm 125a
10711 Berlin

Tel.: 030 / 890 40 17
Fax: 030 / 890 40 29
E-Mail: info@rechtsanwalt-varol.de
Internet: www.rechtsanwalt-varol.de

Bewertung des Fragestellers 2012-06-16 | 12:58


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