ich habe da ein großes Problem. Ich habe seit Jahren Probleme mit einem allseits bekannten Rockerclub! Diese sind sehr massiv und schon fast unglaublich. Es wurden Straftaten gegen mich begangen die absolut kein Spaß mehr sind! Ich muss zugeben das ich, meiner heutigen Meinung nach, viel viel zu lange gewartet habe um dieses zu rügen bzw. gegen diese vorzugehen. Das hat den Grund, da mein Vater mich immer inständig gewarnt hat mit Aussagen wie "die kriegen dich dann, so oder so" oder "ich würde mich wundern, wenn ich gegen die Aussage" oder "willst du alles verlieren was du hast" und "schluck das lieber, anstatt zur Polizei zu gehen" "ich kann dich nur warnen" Ich habe alles aufgeschrieben und nichts ausgedacht!
Neulich war ich bei der Polizei - Kripo und habe um Schutz gebeten. Es wurde aber noch kein Strafantrag gestellt, da der Polizist zu der Zeit keine Zeit hatte. Er meinte er hätte Termine! Es war der 29.12.2011. Verstehen kann ich den Polizisten, das es zwischen den Jahren schwer bzw. fast unmöglich ist etwas zu unternehmen oder ein MEK zu bekommen. Stattdessen hat er mir angeboten, das ich meine Aufzeichnung ihm zum kopieren gebe und er würde sich melden. Daraufhin, und auf Rat seiner Kollegen, bin ich erstmal abgetaucht. Diese Tarnung musste ich aufgeben, da von meiner Untertauchgelegenheit die Tochter zum Geburtstag kommt. Ich glaube, da die Aufzeichnung so unglaublich klingt, da sie sich teilweise über mehrere Rechtsgebiete erstreckt, das er mir nicht glauben wird und mich auch nicht anhören will. Denn wenn er eine massive Gefährdung meines Lebens, meiner Freiheit, sehen würde, hätte er sich sicher schon gemeldet!!
Bisher hat er sich nicht gemeldet oder Anstalten gemacht etwas zu unternehmen bzw mich wenigstens anzuhören! Das ist mein Recht, das ich wenigstens angehört werde! § kenne ich nicht! Ob dann ein Strafantrag zustande kommt oder was anderes steht auf nen anderen Papier.
Das war mein Sachverhalt.
Jetzt meine Frage:
Was soll ich tun?? Ich habe schon daran gedacht, wenn er mir nicht glaubt das ich Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen will. Bzw. Fachaufsichtsbeschwerde.
Würde mich sehr freuen, wenn Sie mir eine hilfreiche Antwort geben können.
Danke und Gruß
Antwort geschrieben am 06.01.2012 09:30:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Obernstraße 91, 28832 Achim, Tel: 042025232180, Fax: 042025232181
Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Inkasso, Strafrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 47
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guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:
Wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie wissen, was Sie tun können, weil die Polizei bzw. ein bestimmter Polizist sich hier anscheinend nicht mit Ihrem Anliegen beschäftigt und nicht reagiert.
Sie können natürlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Wirklich etwas erreichen können Sie damit in der Regel jedoch nicht.
Ratsamer ist es meines Erachtens, sich entweder an einen anderen Polizeibeamten oder an eine andere Polizeidienststelle zu wenden.
Sie können sich aber auch direkt an die Staatsanwaltschaft wenden. Diese hat Ihren Sitz am für Ihren Gerichtsbezirk zuständigen Landgericht und MUSS bei Verdacht einer Straftat Ermittlungen aufnehmen.
Weitere Hilfe und Unterstützung bekommen Sie auch bei diversen Opfer- und Zeugenhilfestellen, z. B. dem Weissen Ring ( www.weisser-ring.de ) oder auch den Opferhilfeeinrichtungen der Länder, z. B. der Opfer-und Zeugenhilfe Kassel e. V. ( www.kasseler-hilfe.de ).
Dort wird man Ihnen sicherlich mit weiteren nützlichen Tipps und Kontaktadressen für Ihre Region weiterhelfen können.
Ob für Sie auch ein Zeugenschutz in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Nach § 1 des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes ist ein Zeugenschutz möglich, wenn eine Person, deren Aussage in einem Strafverfahren unabkömmlich ist, hierdurch einer Gefährdung von Gesundheit, Leib oder Leben ausgesetzt ist.
Ob dies der Fall ist, kann ich von hier aus natürlich nicht beurteilen. Ihre Sorgen sollten Sie gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft jedoch unbedingt ansprechen, so dass die Möglichkeit eines Zeugenschutzes direkt geprüft werden kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen ein bisschen weitergeholfen und einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten gegeben habe.
Mit freundlichen Grüßen aus Achim,
Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt
Gärtner und Kerkmann Rechtsanwälte (GbR)
Obernstraße 91
28832 Achim
Telefon: 04202/523 218 0
Fax: 04202/ 523 218 1
E-Mail: info@gaertner-kerkmann.de
Homepage: www.gaertner-kerkmann.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.01.2012 14:17:22
Hallo Herr RA,
oder sollte ich vielleicht das persönliche Gespräch nochmals bei dem Polizisten - seis per Telefon - suchen?
Hallo Herr RA,
oder sollte ich vielleicht das persönliche Gespräch nochmals bei dem Polizisten - seis per Telefon - suchen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.01.2012 14:30:38
Guten Tag und vielen Dank für die Nachfrage.
Natürlich können Sie noch einmal das persönliche Gespräch suchen, dies schadet sicherlich nicht.
Vielleicht hat man ja auch schon Ermittlungen aufgenommen, von denen Sie nichts Wissen.
Es gibt ja viele mögliche Gründe, warum Sie noch nichts gehört haben.
Auch als Rechtsanwalt wartet man manchmal mehrere Wochen, wenn man eine Anfrage an die Polizei stellt. Das hat auch oft mit internen Abläufen zu tun und muss nichts negatives bedeuten.
Ich hoffe, auch Ihre Nachfrage beantwortet zu haben. Kommen Sie gut ins Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen,
Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt
P.S.:
Ich hätte mich gefreut, wenn Sie zuerst die Nachfrage gestellt hätten, bevor Sie mich bewerten;-)
Guten Tag und vielen Dank für die Nachfrage.
Natürlich können Sie noch einmal das persönliche Gespräch suchen, dies schadet sicherlich nicht.
Vielleicht hat man ja auch schon Ermittlungen aufgenommen, von denen Sie nichts Wissen.
Es gibt ja viele mögliche Gründe, warum Sie noch nichts gehört haben.
Auch als Rechtsanwalt wartet man manchmal mehrere Wochen, wenn man eine Anfrage an die Polizei stellt. Das hat auch oft mit internen Abläufen zu tun und muss nichts negatives bedeuten.
Ich hoffe, auch Ihre Nachfrage beantwortet zu haben. Kommen Sie gut ins Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen,
Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt
P.S.:
Ich hätte mich gefreut, wenn Sie zuerst die Nachfrage gestellt hätten, bevor Sie mich bewerten;-)
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