Risikozuschlag bei privater Krankenversicherung
| 06.05.2007 22:47 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
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Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Als ich vor 12 Jahren den PKV-Versicherer wechselte, hatten wir im Antrag wahrheitsgemäß für meine damals 2 jährige Tochter mehrmalige Mittelohrentzündung im Antrag angegeben. Daraufhin mußte der behandelnde Kinderarzt einen "ärztlichen Bericht" ausfüllen, ausdrücklich zur angegebenen Mittelohrentzündung und Behandlung/Diagnosen der letzten 3 Jahre. Ein Risikozuschlag war die Folge für den ambulanten und stationären Tarif.
Die Beschwerden sind im Laufe der Zeit völlig verschwunden und meine Tochter erfreut sich einer stabilen Gesundheit und verursacht (außer einer Zahnspange) kaum noch Kosten für die PKV. Da die Tarife offenbar für Mädchen im Alter von 14 Jahren überproportional steigen, hatte ich kürzlich bei der Versicherung nachgefragt, ob man wenigstens den Risikozuschlag annulieren könnte, da sie ja seit fast 10 Jahren nachweislich keine Mittelohrentzündung mehr hatte. Der Bearbeiter stutzte und sagte mir, der Risikozuschlag wäre für Neurodermitis nicht für Mittelohrentzündung. Ich zeigte mich verwundert, da unsere Tochter niemals wegen Neurodermitis behandelt wurde. Dies wird durch eine ärztliche Bescheinigung unseres Hausarztes auch bestätigt.
Lange Rede kurzer Sinn: Der Risikozuschlag wurde inzwischen herausgenommen. Eine rückwirkende Erstattung erhielt ich aber nicht. Die Versicherung begründet den Risikozuschlag für Neurodermitis mit dem Eintrag des damaligen Kinderarztes in dem eingangs erwähnten "ärztlichen Bericht" auf die Frage: "Welche Gebrechen, Krankheiten oder chronishce Leiden bestehen außerdem?" hat er geschrieben: "Dermatose Gesicht u. Extremitäten". Unsere Tochter hatte ausgerechnet zu jener Zeit eine Hautrötung, diese Diagnose taucht in meinen Arztrechnungen genau einmal auf. Die Rechnung wurde aber noch von der Vorversicherung getragen, d.h. meine jetzige Versicherung hat nie eine Rechnung mit der Diagnose Neurodermitis, Dermatose etc. von mir erhalten.
Meine Fragen:
Kann ich überhaupt rückwirdend Beitragserstattung verlangen? Ich bin angestellt und meinem Arbeitgeber würde auch die Hälfte zustehen.
Welche Vorgehensweise würden Sie mir raten? Ich möchte allerdings nicht den Versicherer wechseln und auch keine Kündigung seitens der Versicherung riskieren.
Trifft nicht Ihr Problem?
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