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Frage geschrieben am 15.09.2011 16:08:26

Risikolebensversicherung...

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € 45,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 532
Guten Tag, mein Partner und ich (nicht verheiratet) leben in einer gemeinsamen Wohnung. Er hat einen Sohn aus erster Ehe (24 Jahre) und ich habe zwei Kinder (24 und 11 Jahre alt). Wir beide haben eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, mit dem Hintergrund, uns gegenseitig finanziell abzusichern. Allerdings wurden wir von Versicherungen unterschiedlich beraten. Ich habe eine RLV, in der ICH die versicherte Person bin und mein Partner der Versicherungsnehmer. Hintergrund hierfür war die Beratung, dass mein Partner dann im Falle eines Falles keine Erbsteuer zahlen muss (Versicherungssumme 100000€). Im Falle meines Partners ist er versicherte Person und Versicherungsnehmer. Als Person, die die Summe erhalten soll, wurde ich eingetragen.
1. Welche Unterschiede bringen beide Verträge mit sich?
2. Muss ich im Versicherungsfall auf eine Summe von 50000 € noch Erbschafts - Steuern zahlen, denn so hoch ist mein Partner versichert.
3. Wie ist die Erbsitutaion unserer Kinder im Falle eines Falles: erben meine Kinder trotzdem etwas, auch wenn ich meinen Partner als Versicherungsnehmer eingetragen habe? Und erbt der Sohn meines Partners etwas, auch wenn ich als "Geld-Erhaltende Person" eingetragen wurde?
4. Wie ist es im Falle, dass uns beiden etwas passiert? Erbt dann der Sohn meines Partners die 100000 €, die ich in der RLV versichert habe automatisch, weil man Partner Versicherungsnehmer ist oder erben das dann meine Kinder?
5. Was ändert sich, wenn wir heiraten?

Vielen Dank.




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