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Frage geschrieben am 31.01.2011 12:58:27

Risiken der Annahme einer Zustellungsvollmacht für die Baufinanzierung

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3805
Eine gute Bekannte benötigt für ihre Baufinanzierung einen Zustellungsbevollmächtigten da sie selber keine deutsche Staatsbürgerschaft hat. Die Zustellungsvollmacht soll sicherstellen, dass, falls die Kreditnehmer selber postalisch einmal nicht erreichbar sein sollten, eine dritte Person Mitteilungen und Zustellungen der Bank rechtsgültig in Empfang nehmen kann. Laut Auskunft der Bank wird dafür eine Person mit deutscher Staatsbürgerschaft benötigt, da diese notfalls weltweit über die deutschen Botschaften postalisch erreicht werden kann. Gerne möchte ich meiner Bekannten weiterhelfen, allerdings würde ich vorab gerne klären welche Risiken ich durch Annahme einer solchen Zustellungsvollmacht ggf. eingehe. Daher meine Fragen:

1. Frage: Kann ich als Zustellungsbevollmächtigter, etwa im (schlimmsten) Fall einer Zwangsversteigerung, haftbar gemacht werden wenn ich z.B. urlaubsbedingt oder aus anderen Gründen Schriftstücke nicht fristgerecht weiterleite? Oder habe ich meine Pflicht allein durch Annahme der Schriftstücke bereits erfüllt?

2. Frage: Besteht für mich eine Notwendigkeit oder die Möglichkeit mich vorab gegen derartige Forderungen abzusichern?

Vielen Dank für Ihre Antwort.


Antwort geschrieben am 31.01.2011 13:31:43
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.

Als Zustellungsbevollmächtigter können Sie nicht von dem Kreditgeber bzw. der Bank in Anspruch genommen werden. Eine Zwangsvollstreckung gegen Sie ist nicht möglich, da Sie mit dem Kreditvertrag überhaupt nichts zu tun haben und nur Empfangsbote sind, der Mitteilungen und Zustellungen der Bank für Ihre Bekannte lediglich entgegen nimmt.

Sie können allenfalls gegenüber Ihrer Bekannten haften , wenn Sie die Mitteilungen und Zustellungen der Bank nicht ordnungsgemäß weiterleiten und Ihrer Bekannten hierdurch ein Schaden entsteht. Hier sollten Sie gegenüber Ihrer Bekannten vorsorglich schriftlich festhalten, dass Ihre Tätigkeit als Zustellungsbevollmächtigter lediglich ein Gefälligkeitsverhältnis ist und Sie für nicht oder verspätet übermittelter Mitteilungen oder Zustellungen der Bank keine Haftung übernehmen.

Gern stehe ich bei Unklarheit für eine Nachfrage zur Verfügung und verbleibe,

mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt


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