Ring wurde beim Juwelier beschädigt - Schadensregulierung wie?
| 11.01.2009 14:30
| Preis:
***,00 € |
Schadensersatz
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich einen Ring zwecks Erweiterung zu einem Juwelier gegeben hatte, wurde dabei der Amethyst-Stein in der Fassung beschädigt. Der Stein hat einen Riß bekommen, festgestellt am 27.11.08.
Der Juwelier will seitdem Kostenvoranschläge für einen neuen Stein einholen. Im Gespräch war entweder eine finanzielle Entschädigung für mich, in Höhe seines Einkaufspreises für einen neuen Stein, oder eine Reparatur (Einsetzen eines neuen Steines)
Da ich ein Laie auf diesem Gebiet bin, könnte ich aber nicht überprüfen, ob der Wert eines neuen Steines dem des alten Steines, den ich auch nicht kenne, entspricht. Selbst der Juwelier konnte den Stein nicht schätzen.
Nun frage ich mich, ob es richtig ist, dem Juwelier die ganze Schadensregelung zu überlassen? Müßte z.B. nicht erst ein unabhängiger Gutachter den Wert des alten Steines schätzen? Ich habe auch noch nichts von einer Versicherung gehört, keine Schadensmeldung o.s.ä..
Kurz gesagt, mir ist nicht klar, wie der korrekte Ablauf einer solchen Schadensregulierung aussehen muß und welche Ansprüche ich geltend machen kann. Bisher habe ich nur die o.g. mündliche Zusage des Juweliers, der noch in dem Besitz des Ringes ist. Er wollte sich bei mir melden, sobald er Kostenvoranschläge vorliegen hat, was bisher nicht passiert ist.
Über eine diesbezügliche Information würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
11.01.2009 | 14:45
Antwort
von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
344 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Ich empfehle Ihnen, den Juwelier aufzufordern, entsprechende Kostenvoranschläge binnen einer angemessenen Frist einzuholen bzw. binnen einer weiteren angemessenen Frist die Reparatur vorzunehmen. Sollten diese Fristen nicht eingehalten werden, so sollten Sie die Herausgabe des Rings verlangen und die Reparatur auf Kosten des Schadensverursachers vornehmen lassen. Ggf. kann vorab ein sog. "Beweissicherungsverfahren" durchgeführt werden, um im Nachhinein bei einem Streit über den
Schadensersatz die genaue Schadenshöhe beweisen zu können.
Letztendlich scheint der Juwelier für die Schadensverursachung einzustehen. Ich gehe nicht davon aus, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen muss/wird. Gleichwohl sollten Sie bei weiterer unverhältnismäßiger Zeitverzögerung einen Anwalt mit Ihrer weiteren Interessenswahrnehmung beauftragen. Allerdings müssen Sie im Streitfall das Schuldanerkenntnis bzw. die Schadensverursachung durch den Juwelier beweisen. Deswegen sollten Sie sich alsbald schriftliche Bestätigungen geben lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Nachfrage vom Fragesteller
11.01.2009 | 15:49
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Mameghani,
vielen Dank für die Information.
Kann ich den Juwelier auffordern, mir den/die Kostenvoranschlag(e), verbunden mit der von ihm eingeholten Schätzung des beschädigten Steines, vorzulegen?
Wie gesagt, ansonsten könnte ich nicht beurteilen, ob der Juwelier sich um einen gleichwertigen Ersatzstein bemüht.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
11.01.2009 | 17:15
Sehr geehrte Ratsuchende,
selbstverständlich können Sie dies tun. Letztendlich sollten Sie sich an dem Gutachten des Sachverständigen orientieren.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne per Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani