Unser Wohnsitz ist nach wie vor Deutschland und wir besitzen beide die Grenzgängerbewilligung (G) für die Schweiz.
Beide Riester-Rentenversicherungen haben am 01.12.2007 bzw. 01.11.2008 begonnen.
Uns ist unklar, warum der Gesetzgeber unsere Riester-Rentenversicherungsverträge, die vor dem 01.01.2010 geschlossen wurden, nicht weiter fördert bzw. warum die Bestandsschutzregelungen eine Mitgliedschaft in einer ausländischen Rentenversicherung vor dem 01.01.2010 und einen vor diesem Termin abgeschlossenen Riester-Rentenversicherungsvertrag fordert. Denn wir vertreten die Auffassung, dass das Zustandekommen eines Riester-Rentenversicherungsvertrages vor dem 01.01.2010 für den Bestandsschutz ausreicht.
Eine Klage gegen die derzeitige Rechtssprechung - zum Beispiel aufgebaut auf den Bestandsschutz - würde ich gerne anstreben. Was halten Sie davon bzw. ist unsere Laienmeinung zum Bestandsschutz korrekt?
Das Problem: Beide Riester-Rentenversicherungsverträge müssten jedoch weiter bezahlt werden, solange bis wir einen Entscheid der Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung erhalten, dass die Zulage für 2011 bzw. 2012 wegfällt. Erst dann kann man widersprechen bzw. Einspruch einlegen, um mit Hilfe unserer Rechtsschutzversicherung eine Klage besprechen zu können.
Antwort geschrieben am 22.04.2011 21:39:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ich würde Ihnen in jedem Fall raten gegen den zu erwartenden Ablehnungsbescheid Einspruch einzulegen.
Der Gesetzgeber hat aufgrund der Europäischen Rechtsprechung mit dem 1.1.2010 das Gesetz geändert, mit der Folge, dass Personen Anspruch auf Förderung haben, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland rentenversichert sind. Bei Ihnen ist das Gegenteil der Fall, Sie gehören zu den Benachteiligten. Bei Wohnsitzwechsel ins Ausland nach dem 1.1.2010 fällt die Förderung weg.
Der Gesetzgeber knüpft jetzt nur noch an die Mitgliedschaft in der deutschen Rentenversicherung an. Bei Ihnen wird man argumentieren, dass Sie nach Änderung des Gesetzes Ihren Wohnort verlegt haben und daher nicht auf Bestandsschutz bestehen können. Auf der anderen Seite halte ich auch Ihren Vertrag für schützenswert, weil er vor der Änderung geschlossen wurde und nicht erkennbar ist, warum der umgekehrte Fall besser gestellt sein soll.
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch die neue Fassung des Gesetzes von der Rechtsprechung überprüft werden wird. Bis zu einer obergerichtlichen Entscheidung wird aber sicher noch etwas Zeit vergehen. Sie sollten daher Einspruch und ggf. Klage erheben. Ich sehe hier ein überwiegendes schützenswertes Interesse, weil Sie bei Abschluss der Verträge darauf vertrauen durften, dass eine Förderung auch in Zukunft besteht.
Sicher ist diese Position aber nicht. Da der Gesetzgeber mit der alten Regelung an die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland anknüpfte, halte ich es jetzt für eine ungerechtfertigte Benachteiligung, wenn in Deutschland steuerpflichtige die Förderung verlieren sollen.
Hauptproblem bei Ihnen bleibt letztlich, dass Sie nach Änderung der Rechtslage den Arbeitsort gewechselt haben, so dass die Folge für den Ristervertrag für Sie nicht überraschend, sondern vorhersehbar war. Letztlich macht es aber Sinn wie oben zu argumentieren und dann abzuwarten, ob die Regelung Bestand hat oder nicht.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 24.04.2011 18:37:01
Sie schrieben: "Bei Wohnsitzwechsel ins Ausland nach dem 1.1.2010 fällt die Förderung weg." und "Bei Ihnen wird man argumentieren, dass Sie nach Änderung des Gesetzes Ihren Wohnort verlegt haben und daher nicht auf Bestandsschutz bestehen können."
Meinten Sie bei einem Arbeitgeberwechsel? Wir sind nach wie vor wohnhaft in Deutschland und wir pendeln täglich zu unserem schweizer Arbeitgeber.
Sie schrieben: "Bei Wohnsitzwechsel ins Ausland nach dem 1.1.2010 fällt die Förderung weg." und "Bei Ihnen wird man argumentieren, dass Sie nach Änderung des Gesetzes Ihren Wohnort verlegt haben und daher nicht auf Bestandsschutz bestehen können."
Meinten Sie bei einem Arbeitgeberwechsel? Wir sind nach wie vor wohnhaft in Deutschland und wir pendeln täglich zu unserem schweizer Arbeitgeber.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 24.04.2011 20:44:00
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte natürlich die Verlegung des Arbeitsortes ins Ausland nach dem 1.1.10.
Das haben Sie völlig richtig gesehen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und noch ein schönes Osterfest.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte natürlich die Verlegung des Arbeitsortes ins Ausland nach dem 1.1.10.
Das haben Sie völlig richtig gesehen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und noch ein schönes Osterfest.
Mit freundlichen Grüßen
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