Richtigstellung einer Fehldiagnose
01.06.2008 19:32 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Medizinrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
| in unter 1 Stunde
Herr Mustermann ist 20 Jahre lang wegen Muskellähmungen von Arzt zu Arzt gegangen. Es wurde keine Ursache gefunden. Vor 3 Jahren hat ihn ein Neurologe in eine Klinik für Psychosomatik überwiesen. Dort wurde er vom Oberarzt schon nach einer Woche als "typischer Psychosomatiker" bezeichnet. Herr Mustermann brach eine Woche später die Behandlung in der Klinik ab, weil seiner Meinung nach seine Beschwerden nicht psychosomatisch bedingt waren. In der Diagnose und den Briefen an andere Ärzte beschrieb die Klinik mit "schweren psychosomatischen Störungen" was auch die Ursache seiner Muskellähmungen sei.
Eineinhalb Jahre später konnte dann eine seltene Stoffwechselerkrankung diagnostiziert werden die auch Ursache für die Beschwerden war. Die Einnahme eines bestimmten Elektrolyts löst Muskellähmungen und somit alle Probleme.
Frage: Kann Herr Mustermann von der Klinik für Psychosomatik verlangen (unter Bezugnahme der nachweislich richtigen Diagnose) ihre Diagnose zu korrigieren? Und wie kann er verhindern, dass die Klinik ohne seine ausdrückliche Zustimmung den Bericht von damals an Hunz und Kunz schickt?
Danke!









