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Richter verdreht Tatsachen in der Urteilsbegründung


15.11.2006 11:51 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 1 Stunde

Hallo,

meine Frage lautet:
In einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung eines Polizisten hat sich der Richter ganz schön daneben benommen.

Wie kann oder darf er in die Urteilsbegründung schreiben, dass wir Eheleute wahllos irgendwelche Leute anzeigen? Obwohl dies überhaupt nicht den Tatsachen entspricht.
Darf er darauf beharren, dass ich soundsoviel verdiene, obwohl ich laut Steuerbescheid der vergangenen Jahre weniger Einkommen habe als in der Urteilsbegründung aufgeführt? Er begründet dies damit, dass ich ja den Firmengewinn nicht zu investieren brauche sondern herausnehmen könnte.
Darf er in der Verhandlung beleidigend werden und behaupten, wir suchen immer nur Streit!
Darf er Inhalte aus früheren Anzeigen gegen uns (inzwischen eingestellt und ungeprüft auf den Wahrheitsgehalt) in die Urteilsbegründung aufnehmen?

Welche Handhabe gibt es für gegen so einen Richter?

Laut unserer Erfahrung und auch nach Aussagen einiger Rechtsanwälte ist anzumerken. Keine Chance gegen eine Aussage eines Polizisten anzukommen. Ein Polizist hat zu 500% Recht.
Der Berufsstand Rechtsanwalt hat resigniert.

Besten Dank
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Richter
15.11.2006 | 12:04

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1114 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


in der Verhandlung hätten Sie einen Befangenheitsantrag stellen können, wenn Äußerungen des Richters hierzu Anlaß gegeben haben.

Dieses ist nun nicht möglich, so dass Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Direktor des Amtsgerichtes machen könnten. Ob daneben noch eine Rechtsbeugung vorliegt, kann so abschließend nicht geprüft werden.

Weiter sollten Sie die Möglichkeit eines Rechtsmittels genau prüfen und dieses dann ggfs. (Frist: eine Woche nach mündlicher Urteilsverkündung) auch einlegen.


Dass der "Berufsstand Rechtsanwalt" vor Aussagen von Polizeibeamten resigniert, ist aber zu pauschal und für unsere Kanzlei (und eine Vielzahl von Kollegen) auch unrichtig.

Sicherlich ist es schwer, eine Aussage eines Polizeibeamten zu erschüttern, da viele Richter dazu neigen, diese unkritsch als wahr zu unterstellen. Unmöglich ist das aber keineswegs, insbesondere dann nicht, wenn objektive Tatsachen den entgegen stehen.

Ob dieses möglich gewesen wäre und ggfs. vom Gericht übersehen worden ist, kann im Rahmen der Erstberatung nicht beantwortet werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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