Richter verdreht Tatsachen in der Urteilsbegründung
15.11.2006 11:51 |
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Strafrecht
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Hallo,
meine Frage lautet:
In einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung eines Polizisten hat sich der Richter ganz schön daneben benommen.
Wie kann oder darf er in die Urteilsbegründung schreiben, dass wir Eheleute wahllos irgendwelche Leute anzeigen? Obwohl dies überhaupt nicht den Tatsachen entspricht.
Darf er darauf beharren, dass ich soundsoviel verdiene, obwohl ich laut Steuerbescheid der vergangenen Jahre weniger Einkommen habe als in der Urteilsbegründung aufgeführt? Er begründet dies damit, dass ich ja den Firmengewinn nicht zu investieren brauche sondern herausnehmen könnte.
Darf er in der Verhandlung beleidigend werden und behaupten, wir suchen immer nur Streit!
Darf er Inhalte aus früheren Anzeigen gegen uns (inzwischen eingestellt und ungeprüft auf den Wahrheitsgehalt) in die Urteilsbegründung aufnehmen?
Welche Handhabe gibt es für gegen so einen Richter?
Laut unserer Erfahrung und auch nach Aussagen einiger Rechtsanwälte ist anzumerken. Keine Chance gegen eine Aussage eines Polizisten anzukommen. Ein Polizist hat zu 500% Recht.
Der Berufsstand Rechtsanwalt hat resigniert.
Besten Dank
Trifft nicht Ihr Problem?
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