Rest-/ Urlaubsanspruch bei Befristungsende
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage zum Thema Rest-/ Urlaubsanspruch bei Befristungsende.
Sachverhalt:
Ich hatte einen befristeten AV welcher zum 30.04.12 ausgelaufen ist. In diesem Arbeitsverhältnis hatte ich noch 14 Tage Resturlaub aus 2011 und den anteiligen Urlaub von 8 Tagen aus 2012.
In dieser Firma gilt die Regel, dass der Resturlaub aus dem Vorjahr bis 31.03. genommen werden muss. Da es jedoch betriebsbedingt nicht möglich war den Resturlaub zu nehmen wurde mir mündlich zugesichert, dass ich den Resturlaub auch über den 31.03. hinaus noch nehmen kann.
Der Arbeitgeber hat mir Anfang April einen von ihm bereits unterschriebenen neuen Vertrag (unbefristete Übernahme) ausgehändigt mit der Bitte diesen gegenzuzeichnen und zurückzugeben.
Da ich die Firma zum Befristungsende (30.04.) verlassen wollte und bereits eine andere Stelle in Aussicht hatte habe ich den neuen Vertrag nicht unterschrieben. Ich habe jedoch die Firma davon nicht informiert dass ich gehen möchte und habe diese im Glauben gelassen dass ich den neuen Vertrag noch unterschreiben werde.
Am vorletzten Arbeitstag (27.04.) habe ich den AG informiert, dass ich den neuen Vertrag nicht unterschreibe und die Firma verlassen werde.
Zum 01.05. habe ich dann bei einem anderen AG angefangen. Diesen Vertrag bekam ich am 27.04. zum Unterzeichnen ausgehändigt.
Problem ist nun, dass mir der alte Arbeitgeber die Auszahlung meines Urlaubsanspruchs verweigert. Sowohl den aus 2011 als auch den aus 2012.
Die Lohnabrechnungen bestätigen den noch vorhandenen Urlaub bis zur Abrechnung März, die letzte Abrechnung vom April belegt dagegen plötzlich und ohne Rückschluss 0 Tage Urlaub.
Frage ist nun ob ich Anspruch auf die Auszahlung habe? (2011 und 2012?) bzw. ob der Urlaub jetzt einfach verfällt?
Trifft nicht Ihr Problem?
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