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Frage geschrieben am 10.04.2011 21:06:14

Reseller - Bei wem kauft der Kunde und wer kümmert sich um die VAT?

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 754
Hallo,
ich habe folgende Frage:

ich plane ein digitales Produkt über meine Internetseite an internationale Kunden zu verkaufen. Hierfür schalte ich Werbung, damit die Kunden den Weg auf meine Internetseite finden, und erstelle das Produkt selbst. Für die Zahlungsabwicklung habe ich 2Checkout, eine Firma, die in den USA ansäßig ist, ausgewählt. Das Unternehmen versteht sich als Reseller. Folgende Email habe ich vom Kundensupportteam bezüglich der Berechnung der Umsatzsteuer erhalten.

"..2Checkout.com is a company based in the United States of America. We buy goods and services from wholesalers around the world and resell them to customers around the world. Because we are located in the United States of America, we must follow all rules and regulations regarding U.S. laws. We are not an E.U. (European Union) merchant, and therefore are not required to follow any rules related to VAT, to which E.U. merchants must adhere. When a wholesaler from an E.U. country sells their goods or services to 2Checkout.com, we assume that they have charged an appropriate price (which includes VAT) to comply with all applicable laws and regulations. Should an E.U. merchant not know their applicable laws and regulations, we advise them to determine such information immediately, to insure their compliance. "


1.Bin ich von der Umsatzsteuer befreit, weil ich ein digitales Produkt an eine Firma weiterverkaufe, die in den USA ansässig ist, oder muss ich die Umsatzsteuer von 19% mit in den Kaufpreis einberechnen?

2. Falls ich keine Umsatzsteuer zahlen muss, wird das vom Finanzamt so akzeptiert?

PS: Eine identische Frage wurde hier schon einmal gestellt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=4950&rechtcheck=2


Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

In dem Fall der Ausfuhr der Ware in die USA sind Sie von der Umsatzsteuer befreit.

Dies folgt aus dem UmsatzsteuerG.

Nach den Regelungen des UStG sind Ausfuhrlieferungen wie folgt definiert: „

„Lieferungen (1) Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Lieferung
1.der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat"

Die USA sind ein zuvor erwähntes Drittland und fallen nicht in die vorgenannte Ausnahme.

Daher handelt es sich um eine Ausfuhr und Ihr Finanzamt wird die Befreiung akzeptieren. Sie können sich natürlich auch bei Ihrem Finanzamt über die Anforderungen der Befreiung erkundigen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de





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