Reparaturrechnung wg. angeblichem "Eigenverschulden" - wie widersprechen?
| 12.08.2010 09:32 |
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Kaufrecht
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Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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Bei einem Elektronik Versandunternehmen wurde via Internet ein dig. Fotoapparat gekauft. Dieser wurde am Samstag, den 24.07.10 durch DHL zugestellt.
Kamera funktionierte zunächst einwandfrei. 2 Bilder wurden probehalber gemacht. Nachdem ich mit Hilfe der Bedienungsanleitung weitere Funktionen der Kamera erlernen wollte, kam kurze Zeit später die Meldung „Systemfehler" . Daraufhin ließ sich der Fotoapparat weder ein- noch ausschalten, kurz, reagierte überhaupt nicht mehr.
Am darauffolgenden Montag habe ich diese Reklamation telef. der Verkäuferfirma gemeldet. Ich erhielt sofort per email einen Rücklieferungsschein. Mit diesem habe ich die Kamera am gleichen Tage kostenlos zurückgeschickt und erhielt prompt wenige Tage später (2.te Rechnung datiert am 26.07.10) einen kostenlosen Austausch.
Offensichtlich hat die Verkäuferfirma die rekl. Kamera einer Reparaturfirma übergeben, die einen Flüssigkeisschaden festgestellt haben will. Daraufhin erhielt ich nun von der Verkäuferfirma eine Rechnung über sog. „Reparaturkosten" in Höhe von 295,12€ (ca. 15,00€ über dem eigentlichen Verkaufswert !!) wegen „Eigenverschulden" = Flüssigkeitsschaden.
In welcher Form muss ich widersprechen, da ich in keiner Weise für diesen angeblichen "Flüssigkeitsschaden" verantwortlich bin.
Trifft nicht Ihr Problem?
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wg.
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