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Reparaturkosten zurück wegen Kulanzangabe auf bezahlter Rechnung ?


| 30.04.2010 17:16 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von




Ich habe ein Notebook ( Kauf Ende 2007 ) zwecks Reparatur zum Media Markt gebracht, wo dieses auch gekauft wurde.
Mußte eine Anzahlung leisten, da für das Gerät an eine Servicewerkstatt gesendet wurde und man für den gewünschten Kostenvoranschlag diese Anzahlung verlangt.
Habe etwas später ein REPARATURKOSTENANGEBOT erhalten über 340 EUR und dieses genehmigt an den Media Markt retourniert. Nun habe ich mein Notebook abholen können und wir haben an der Kasse die entsprechende Rechnung bezahlt.

Daheim fiel mir auf, dass auf der Rechnung über EUR 340,00 folgender Text unter der Typenspezifizierung meines Notebooks vermerkt ist :

ANSPRUCH AUS GESETZLICHEM LEISTUNGSSTÖRUNGSRECHT ODER HERSTELLERGARANTIE :
MARKTKULANZ .
********************

Ich habe beim Media Markt angerufen und gefragt, was dieser Text bedeutet. Man teilte mir mit, dass dies auf den Belegen steht wenn keine Herstellergarantie mehr greift und der Markt eine Kulanzübernahme der Kosten vornimmt.

Habe heute den Vorgang schriftlich dem Media Markt geschildert und nachgefragt, warum wir dann an der Kasse zahlen mußten. Man antwortete mir per Fax, dass ich mein Geld nicht zurück bekomme und sich dieser Textbaustein auf eine Garantie- oder Gewährleistungsreparatur bezieht. Dies halte ich für Quatsch, denn bei Ansprüchen aus einer Garantie oder einer Gewährleistungspflicht ist ja eine Kulanz gar nicht notwendig bzw.
gegeben.

Ferner schreibt man, durch den Reparaturauftrag als kostenpflichtige Reparatur hätte ich eine Garantie- oder Gewährleistungsreparatur erst gar nicht in Anspruch genommen.
Der Auftrag bei Abgabe des Geräts trägt nur einen Hinweis, dass für den Kostenvoranschlag eine Anzahlung geleistet wurde.
Es steht hier noch nichts von einer kostenplfichtigen Reparatur und die Reparaturbedingungen gelten laut Aufdruck auf Rückseite auch für Reparaturen mit Garantie/Leistungsstörungsrecht.
Die Werkstatt muss ja auch erstmal prüfen, was überhaupt für ein
Schaden vorliegt ( in diesem Fall hatte das Display bei Bewegung des Notebooks Bildstörungen ).

Außerdem wird im Fax angeführt, im vor einigen Tagen geführten Nachfragetelefonat meinerseits hätte ich ja meinen Fall gar nicht explizit geschildert und auch den korrekten Sachverhalt nicht richtig wiedergegeben.

Kann ich aus dem Hinweis auf der Rechnung mit der Marktkulanz eine Erstattungspflicht für die bereits bezahlten Reparaturkosten ableiten ?

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 84 weitere Antworten zum Thema:
Rechnung zurück
Antwort vom
30.04.2010 | 17:39

Sehr geehrter Fragesteller:

gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie die Reparaturkosten nicht zurückbekommen werden. Der – kostenpflichtige - Reparaturvertrag ist durch Angebot (Reparaturwerkstatt) und Annahme zustande gekommen.

Der Vertrag wurde durch Reparatur und Bezahlung durchgeführt. Anschliessend können Sie nur noch vertragliche Ansprüche daraus geltend machen.

Aber selbst wenn man das anders sehen würde, wäre der Text mit der Kulanz allenfalls eine neuerliches Angebot von Media-Markt, das Sie hätten annehmen können aber bis zur nachfolgenden Weigerung durch den Media-Markt aber nach Ihrer Schilderung nicht angenommen (Nachfrage ist keine Annahme) haben.

Jetzt könnten Sie es auch nicht mehr annehmen, da der Media-Markt sich nicht mehr daran halten will, juristisch gesehen ein solches Angebot widerrufen hätte, bevor Sie es angenommen hätten.

Die von Ihnen gewünschte Lösung könnten Sie nur auf dem Kulanzwege erreichen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller 30.04.2010 | 17:49


Der Aufdruck ist ja erst auf er Reparaturrechung vom Media Markt erschienen. Vor Ablehnung des Media Marktes habe ich ja in meinem Vorschreiben die Erstattung der Kosten verlangt und auf den Aufdruck auf der Rechnung verwiesen. Kann das nicht als Annahme gelten ?
************************************************************************
Ist die Aussage, dass sich der Text mit der Marktkulanz nur auf eine Gewährleistungsreparatur oder Garantiereparatur bezieht nicht
unsinnig ??
*************************************************************************

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 30.04.2010 | 20:31

Sehr geehrter Fragesteller:

besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:

Dass Sie in Ihrem "Vorschreiben" die Erstattung der Kosten verlangen, hatten Sie in der ursprünglichen Frage nicht erwähnt und anders dargestellt.

Letztlich ist das aber egal, denn der Media-Markt hat durch den Text keinen anderen - neuen - Vertrag schliessen wollen. Es fehlt einfach am Bindungswillen des Media-Marktes.

Auch unsinnige Hinweise ändern nichts am fehlenden Bindungswillen.

Ich kann Ihnen beim besten Willen leider keine für Sie günstige Antwort geben, mit der Ihnen letztlich aber auch nicht geholfen wäre.

Ich hoffe, Ihre Nachfrage damit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für weiterführende Fragen könnten Sie mich auch unter den angegebenen Kommunikationsmöglichkeiten kontaktieren.


Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2010-04-30 | 21:52


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