Reparaturkosten zurück wegen Kulanzangabe auf bezahlter Rechnung ?
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Ich habe ein Notebook ( Kauf Ende 2007 ) zwecks Reparatur zum Media Markt gebracht, wo dieses auch gekauft wurde.
Mußte eine Anzahlung leisten, da für das Gerät an eine Servicewerkstatt gesendet wurde und man für den gewünschten Kostenvoranschlag diese Anzahlung verlangt.
Habe etwas später ein REPARATURKOSTENANGEBOT erhalten über 340 EUR und dieses genehmigt an den Media Markt retourniert. Nun habe ich mein Notebook abholen können und wir haben an der Kasse die entsprechende Rechnung bezahlt.
Daheim fiel mir auf, dass auf der Rechnung über EUR 340,00 folgender Text unter der Typenspezifizierung meines Notebooks vermerkt ist :
ANSPRUCH AUS GESETZLICHEM LEISTUNGSSTÖRUNGSRECHT ODER HERSTELLERGARANTIE :
MARKTKULANZ .
********************
Ich habe beim Media Markt angerufen und gefragt, was dieser Text bedeutet. Man teilte mir mit, dass dies auf den Belegen steht wenn keine Herstellergarantie mehr greift und der Markt eine Kulanzübernahme der Kosten vornimmt.
Habe heute den Vorgang schriftlich dem Media Markt geschildert und nachgefragt, warum wir dann an der Kasse zahlen mußten. Man antwortete mir per Fax, dass ich mein Geld nicht zurück bekomme und sich dieser Textbaustein auf eine Garantie- oder Gewährleistungsreparatur bezieht. Dies halte ich für Quatsch, denn bei Ansprüchen aus einer Garantie oder einer Gewährleistungspflicht ist ja eine Kulanz gar nicht notwendig bzw.
gegeben.
Ferner schreibt man, durch den Reparaturauftrag als kostenpflichtige Reparatur hätte ich eine Garantie- oder Gewährleistungsreparatur erst gar nicht in Anspruch genommen.
Der Auftrag bei Abgabe des Geräts trägt nur einen Hinweis, dass für den Kostenvoranschlag eine Anzahlung geleistet wurde.
Es steht hier noch nichts von einer kostenplfichtigen Reparatur und die Reparaturbedingungen gelten laut Aufdruck auf Rückseite auch für Reparaturen mit Garantie/Leistungsstörungsrecht.
Die Werkstatt muss ja auch erstmal prüfen, was überhaupt für ein
Schaden vorliegt ( in diesem Fall hatte das Display bei Bewegung des Notebooks Bildstörungen ).
Außerdem wird im Fax angeführt, im vor einigen Tagen geführten Nachfragetelefonat meinerseits hätte ich ja meinen Fall gar nicht explizit geschildert und auch den korrekten Sachverhalt nicht richtig wiedergegeben.
Kann ich aus dem Hinweis auf der Rechnung mit der Marktkulanz eine Erstattungspflicht für die bereits bezahlten Reparaturkosten ableiten ?








