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Frage geschrieben am 08.03.2010 11:53:19

Rentenversicherung Bezugsberechtigung

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 873
Mein Vater ist 2009 verstorben und hatte eine Rentenversicherung, wo ich der Sohn als Berechtigte Person eingetragen worden bin.
Meine Frage, mein Bruder will nun die hälfte von der Summe, muß ich Ihm die auszahlen oder nicht. Ich bezahlte damit die Beerdigung und alles weitere.

Vielen Dank


Antwort geschrieben am 08.03.2010 12:17:54
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Hier kommt es zunächst darauf an, in welchem Verhältnis Sie und Ihr Bruder geerbt haben. Nach der gesetzlichen Erbfolge – vorausgesetzt es wären nur Sie und Ihr Bruder erben geworden – hat jeder 50 % des Erbes bekommen.

Eine Rentenversicherung ist grundsätzlich nicht vererblich. Stirbt die versicherte Person in der Ansparphase, dann ist das eingezahlte Kapital verloren. Es kann jedoch eine Beitragsrückgewährversicherung abgeschlossen werden, so dass die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden. Der versicherte kann zu Lebzeiten bestimmen, wer die Auszahlungsbeträge erhält. Insoweit ist dies eine Verfügung die man als Vererbung bezeichnen kann.

Daher ist davon auszugehen, dass das Erbe also nicht die Versicherung an sich, sondern das Geld ist, was Sie sich auszahlen lassen können.

Auf diesen Betrag hat der Bruder aber nicht direkt einen Anspruch, sondern indirekt über einen Pflichtteilsanspruch. Hier kann der Bruder also 25 % verlangen.

Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn es sich mehr um eine Lebensversicherung handelt, die jetzt weiter auf Sie läuft und die erst später ausgezahlt wird. Dann hat der Bruder keinen Anspruch gegen Sie.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
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