Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 08.02.2012 14:10:51

Rentenanspruch

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 414
Ich habe einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwärbsminderung in höhe von 1023€ Die Übersteigt das was ich an ALG 2 bekommen habe. Nun meine Frage. Ich bekomme eine Nachzahlung da die bearbeitung des Rentenantrages 9 Monate gedauert hat. In welcher höhe wird nun der Erstattungsanspruch geltend gemacht? In der vollen höhe von ALG 2 also auch das was meine Kinder und mein Mann bezogen haben oder nur der Teil den ich Bezogen habe? Ich kenn mich damit einfach nicht aus.


Antwort geschrieben am 08.02.2012 15:20:39
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K, 01796 Pirna, Tel: 03501/5163030, Fax: 03501/5163039
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 204
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragestellerin,

da Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Bedarfsgemeinschaft gewährt wurden, wird das Einkommen bedarfsanteilig verteilt, sodass nicht nur Sie Ihren Anteil, sondern jedes Mitglied der Bedarfsgeminschaft Leistungen erstatten muss.


Mit freundlichen Grüßen,

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.02.2012 15:29:23

Also verstehe ich es so richtig das praktisch alles vom Alg 2 angerechnet wird und nicht nur mein teil wie es mir im arbeitsamt gesagt wurde...dies zählt dann auch für den mietanteil so den ich erhalten habe? Ich blick da garnicht mehr durch
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.02.2012 16:27:04

So ist es.

Warten Sie den Bescheid ab.
Bei Unklarheiten können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Eichhorn direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Rentenanspruch