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Guten Tag,
ich bin 52 Jahre, männlich, selbstständig und seit 19 Jahren in 2. Ehe verheiratet. Wir haben zwei Söhne im Alter von 15 und 17 Jahren.
Meine Frau stammt aus einer Unternehmerfamilie und ist sehr vermögend. Bei Eheschließung haben wir einen Ehevertrag unterzeichnet, der gegenseitige Unterhaltsansprüche ausschließt. In den letzten 17 Jahren habe ich meinen Beruf zu Gunsten der Kindererziehung / -betreuung stark vernachlässigt und verfüge über keinerlei Altersversorgung.
Frage: Könnte ich von meiner Frau im Falle einer Trennung/Scheidung Unterhaltsansprüche für meinen Ruhestand geltend machen?
Antwort geschrieben am 12.04.2011 11:34:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:
Zunächst wird es auf die konkrete vertragliche Vereinbarung ankommen. Schließt diese jeglichen nachehlichen Unterhalt aus, wird ein Unterhaltsanspruch nur in Betracht kommen, wenn der Unterhalsverzicht unwirksam vereinbar wurde - das wäre möglich, wenn bei Vertragsschluss eine unangemessene Benachteiligung Ihrerseits festzustellen war, weil z.B. eine ungleiche Verhandlunsgposition bestand und der Unterhaltsverzicht erkennbar einseitig zu Ihren Lasten gehen sollte. Das wäre aber zu prüfen.
Davon unabhängig wird Ihnen aber bis zur Scheidung der Ehe der sogenannte Ehegattenunterhalt zustehen. Auf Unterhaltsansprüche bis zur Scheidung kann nämlich nicht wirksam verzichtet werden.
Ebenfalls unabhängig davon wird, sofern nicht ebenfalls ausgeschlossen, bei Scheidung der Ehe der Versorgungsausgleich durchzuführen sein, mit der Folge, dass möglicherweise Rentenanwartschaften Ihrer Frau auf Sie übertragen werden. Das wird dann ebenfalls konkret zu prüfen sein.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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