Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 34 weitere Antworten zum Thema USA.
Meine Frau und ich sind beide Rentner. Sie ist USA - Staatsangehörige
und erhält eine amerikanische Rente, ich bin Deutscher, erhalte Rente
von der DRV UND eine amerikanische Zusatzrente.
Meine Fragen beziehen sich auf den Todesfall.
1) Ich sterbe vor meiner Frau. Ich gehe davon aus, daß sie ganz normal
eine deutsche Witwenrente erhält. Richtig?
2) Meine Frau stirbt zuerst.
Meine USA Zusatzrente erhalte ich solange 'wie wir verheiratet sind'.
Erlischt diese also mit ihrem Tode?
3) Mir ist bekannt, daß es im USA Recht eine Witwerrente a la D nicht
gibt.Was würde ich also erhalten:
- die gesamte Rente meiner Frau?
- einen anteiligen Betrag ?
- nichts ?
Bitte erst einmal um 'globale' Antworten, damit ich einen Erstüberblick
habe.
Antwort geschrieben am 14.11.2010 09:15:05 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL.M. (UOW, Australien) Kevin Winkler
Am Saalbrink 23, 31535 Neustadt , Tel: 05036 925120, Fax: 05036 925121
Arbeitsrecht, Internationales Recht, Sozialrecht, Medizinrecht, Medienrecht
Bewertungen: 104
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Ihre Frage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung gerne wie folgt beantworten:
Ihre Ehefrau hat bei Ihrem Versterben grundsätzlich Anspruch auf Witwenrente, wenn Sie (Ehemann) die gesetzliche allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Ihre Ehefrau hätte dann Anspruch auf die so genannte große Witwenrente wenn sie zudem erwerbsgemindert ist oder ein minderjähriges waisenberechtigtes Kind erzieht oder bereits da s 45. Lebensjahr erfüllt hat.
Sollte keiner dieser Bedingungen erfüllt kann Ihre Ehefrau grundsätzlich die so genannte kleine Witwenrente beziehen. Diese wird für höchstens 2 Jahre gezahlt.
Für den grundsätzlichen Anspruch auf Witwenrente ist auch eine Dauer der Ehe von grundsätzlich mindestens 1 Jahr erforderlich.
Hinsichtlich der US-Rente („Social Security’) ist es grundsätzlich egal, wer von den Ehepartnern in das Rentensystem eingezahlt hat. Im Falle des Versterbens erhält der Hinterbliebene grundsätzlich 60% des Betrages, den der Verstorbene bezogen hatte. Der Rentenanspruch erlischt grundsätzlich damit nicht mit dem Tode. Der Anspruch muss nicht selbst erwitschaftet worden sein, noch ist es erforderlich, dass Sie die US-amerikanische Staatsbürgerschaft haben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen eine hilfreiche erste rechtliche Einschätzung geben konnte.
Hinweisen möchte ich noch darauf, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts bieten kann. Eine umfassende rechtliche Beratung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
K. Winkler, LL.M. (UOW, Australien)
Rechtsanwalt
Kevin Winkler, LL.M. (UOW, Australien)
Rechtsanwalt
Am Saalbrink 23, 31535 Neustadt a. Rbge.
Mail: winkler@winkleranwaltskanzlei.com
Fon: 05036 925120
Fax: 05036 925121
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.11.2010 10:45:47
Danke für die Antworten.
Es fehlt aber eine Antwort zu 2): Zusatzrente.
Diese erhalte ich aus USA unter den Voraussetzungen
- beide Ehepartner Rentner, über 62 J. alt, mehr als 1 Jahr VH,
und wie gesagt 'solange wir verheiratet sind'.
Also: Erhalte ich diese NACH dem Tode meiner Frau weiter oder
erlischt sie?
Danke für die Antworten.
Es fehlt aber eine Antwort zu 2): Zusatzrente.
Diese erhalte ich aus USA unter den Voraussetzungen
- beide Ehepartner Rentner, über 62 J. alt, mehr als 1 Jahr VH,
und wie gesagt 'solange wir verheiratet sind'.
Also: Erhalte ich diese NACH dem Tode meiner Frau weiter oder
erlischt sie?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.11.2010 08:33:21
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Im Versterbensfall würde sich rentenversicherungstechnisch Ihr Status von „married" zu „widowed" verändern. Sie wären dann technisch nicht mehr verheiratet, sondern würden unter „verwitwet" geführt werden. Dies dürfte aller Voraussicht nach dazu führen, dass Sie Ihren Anspruch auf die von Ihnen erwähnte Zusatzrente, die nur für den Status „married" gezahlt wird, verlieren. Diesbe-züglich dürften aber weitere Prüfungen zur endgültigen Beurteilung angestellt werden müssen, was hier mit den mir zur Verfügung stehenden Informationen nicht möglich ist. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit von „widower benefits", zu beantragen bei der Social Security.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen in soweit weiterhelfen.
Hinweisen möchte ich noch mal darauf, dass dieses Forum nur eine Erstberatung leisten kann, gemäß Ihrer Sachverhaltsdarstellung. Eine umfassende Rechtsberatung kann und wird hierdurch nicht ersetzt.
Mit freundlichen Grüßen,
K. Winkler, LL.M. (UOW, Australien)
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Im Versterbensfall würde sich rentenversicherungstechnisch Ihr Status von „married" zu „widowed" verändern. Sie wären dann technisch nicht mehr verheiratet, sondern würden unter „verwitwet" geführt werden. Dies dürfte aller Voraussicht nach dazu führen, dass Sie Ihren Anspruch auf die von Ihnen erwähnte Zusatzrente, die nur für den Status „married" gezahlt wird, verlieren. Diesbe-züglich dürften aber weitere Prüfungen zur endgültigen Beurteilung angestellt werden müssen, was hier mit den mir zur Verfügung stehenden Informationen nicht möglich ist. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit von „widower benefits", zu beantragen bei der Social Security.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen in soweit weiterhelfen.
Hinweisen möchte ich noch mal darauf, dass dieses Forum nur eine Erstberatung leisten kann, gemäß Ihrer Sachverhaltsdarstellung. Eine umfassende Rechtsberatung kann und wird hierdurch nicht ersetzt.
Mit freundlichen Grüßen,
K. Winkler, LL.M. (UOW, Australien)
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