Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.frag-einen-anwalt.de » Sozialrecht » Rente
Frage geschrieben am 19.04.2011 19:36:24

Rente

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 551
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 37 weitere Antworten zum Thema Rente.
Hallo,
bitte um Beantwortung folgender Frage.
Ein Bekannter hat 40 Jahre in Deutschland gearbeitet. Beim Ausfüllen des Rentenantrages hat er dies korrekt angegeben. Er hat jedoch bevor er in Deutschland gearbeitet, also vor 40 Jahren für 1 Jahr in Jugoslawien gearbeitet. Dies hat er vergessen anzugeben.
Ist dieses Jahr Arbeit in Jugoslawien relevantfür den Rentenbescheid bzw. ist das ein strafbares Vergehen dies nicht mit anzugeben und könnte oder sollte er dies im Nachhinein noch mit angeben?
Vielen Dank im Voraus!


Antwort geschrieben am 19.04.2011 19:52:16
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 252
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

Im Rahmen der Rentenantragstellung wird eine Kontenklärung des Rentenversicherungskontos vorgenommen.

Hier wird dieses Jahr bei Ihrem Freund eine Lücke bilden, so dass die Rentenversicherung im Rahmen der Rentenbewilligung wohl nachfragen wird, was Ihr Freund während dieser Zeit gemacht hat.

Hier kann er dann immer noch ergänzende Angaben machen. Das Vergessen von Angaben im Rentenantrag ist keinesfalls strafbar. Es ist auch unschädlich die Angaben noch nachzureichen. Ob diese Versicherungszeiten im Ausland einen Einfluss auf die Höhe der Rente Ihres Freundes hat, kann Ihnen nur die Rentenversicherung mitteilen.

Die Rentenversicherung will allerdings alle Zeiten ab Abschluss der allgemeinen Schulausbildung über die Berufsausbildung bis zum Renteneintritt geklärt haben. Insofern wäre es ratsam bei der örtlichen Beratungsstelle der Rentenversicherung vorzusprechen und die Angaben dann zu ergänzen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -

Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Otto-von-Guericke-Str. 53
39104 Magdeburg

Telefon: 0391 6223910
Telefax: 0391 6223966

Email: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Internet: www.anwaltfamilienrecht.de


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Sozialrecht letzten Monat:

18
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Rente