Renovierungsarbeiten an der Fassade nach Kündigung Gewerberäume
| 19.04.2012 15:39 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Hallo, ich wende mich höflichst mit einer Frage an Sie, zu der ich einfach keine Antwort finden kann.
Meine Eltern hatten gute 17 Jahre ein Geschäftslokal in einem Haus gemietet, was der Verwaltungsgemeinschaft gehört. Diese ließ es vor gut 17 Jahren als Gewerbeobjekt bauen und sich entsprechend fördern. In Absprache mit dem damaligen Bürgermeister wurde ein etwa 1,5 qm großes Werbeschild angebracht. Die VG legt nun nach Kündigung (Mietrecht) des Mietvertrages auf, dass bei fachgerechter Demontage dennoch die komplette Fassadenseite, an der das Schild befestigt ist, zu renovieren ist. Ist das zulässig oder hat die VG im Falle der gewerblichen Vermietung überhaupt einen Anspruch auf Außenarbeiten?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 1201 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Renovierungsarbeiten Gewerberäume
Kündigung Renovierungsarbeiten Gewerberäume









