Renovierung bei Wohnungskündigung
| 23.08.2010 14:16 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Guten Tag, ich habe meine Wohnung zum 31.8.2010 fristgerecht gekündigt. In meinem Mietvertrag steht: "Üblicherweise ist die Küche alle 3 Jahre und alle anderen Räume alle 6 Jahre zu renovieren". Wie ich bereits gelesen habe, sind durch das "üblicherweise" die Fristen wirksam. Ich habe aber nur 3 Jahre und 6 Monate in der Wohnung gewohnt. Die Wohnung ist in einem guten Zustand, da ich diese nur am Wochenende genutzt habe. Es sind aber Dübellöcher (die jetzt verschlossen sind) sichtbar. Das Schlafzimmer ist zart gelb gestrichen.
Meine Frage ist: Muss ich alle Räume weiß streichen oder nur die Küche. Die Forderung des Vermieters ist, alle Räume weiß gestrichen bei Übergabe. Wenn möglich, bitte auch Urteile dazu.
Danke schon mal im Voraus.
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