Religiöse Eheschliessung mit einem Iranier
15.03.2012 15:32
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***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Ich habe per Telefon in Deutschland in einer religiösen iranischen zeremonie einen Iranier geheiratet. Ist diese Ehe in Deutschland gültig oder nicht? Wenn nicht wie kann diese anerkannt werden und wenn ja, bei einer
Scheidung hätte mein Partner finanzielle Rechte/Anspruch auf mein Vermögen?
15.03.2012 | 16:10
Antwort
von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrte Ratsuchende,
eine in Iran geschlossene Ehe wird auch in Deutschland anerkannt, wenn sie nach iranischen Gesetzen geschlossen und bei den iranischen Behörden registriert wurde.
Voraussetzung für die Anerkennung ist aber eine legalisierte deutsche Übersetzung der iranischen Heiratsurkunde - und diese Urkunde kann nicht vorliegen, wenn es nur telefonisch gewesen ist.
Daher wird die Ehe nicht anerkannt werden.
Wollen Sie die Legalisierung dieser Ehe, muss die Heirat nach iranischen Gesetzen geschlossen und bei den iranischen Behörden registriert werden.
Mit dieser Heiratsurkunde und einer legalisierten Übersetzung, besteht dann die Möglichkeit, die Ehe im deutschen Eheregister registrieren zu lassen. Sie könnten dann auch eine deutsche Heiratsurkunde beantragen.
Liegt widererwartend eine Urkunde aber vor, wäre die Ehe ansich wirksam.
Nach dem iranischem ZGB gibt es Unterhaltsansprüche aber nur während der Ehe, nicht bei
Trennung und Scheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
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Nachfrage vom Fragesteller
16.03.2012 | 09:06
Die Ehe wurde nicht im Iran geschlossen sondern in Deutschland. Wir waren beide am Telefon und am anderen Ende war ein Muslimischer Geistlicher der eine religöse Zeremonie vorgelesen hat und uns dann eine Urkunde geschickt hat. Ist dies gültig?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
16.03.2012 | 09:10
Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern diese Eheschließung auch im Iran bei den dortigen Behörden registriert worden ist, wäre sie gültig.
Dabei ist es egal, ob die Zeremonie in Deutschland oder im Iran stattgefunden hat; entscheidend ist die dortige Registierung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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