Reiserecht: Flug verpasst wegen falscher Abflugzeit bei Flughafen-Auskunft
20.01.2006 20:16 |
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Vertragsrecht
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Rechtsanwältin Sabine Reeder
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Wir hatten eine Flugreise gebucht, 2 Wochen Aegypten mit Kreuzfahrt usw...
Die Abflugzeit wurde 10 Tage vorher vom Veranstalter mit 13:05 angegeben.
Am Vorabend habe ich mich telefonisch am Flughafen Frankfurt informiert, ob dies noch korrekt sei. Mir wurde mehrfach versichert, dass der Flug um 14:50 sei mit Check-In-Zeit 12:50.
Als wir am naechsten Tag gegen 12:00 am Flughafen erschienen, stand dort an allen Abflugtafeln ebenfalls 14:50.
Wir haben uns also Zeit gelassen, kamen gegen 12:30 am Check-In-Schalter an, wo es ploetzlich hiess: Zu spaet, das Flugzeug ist schon zu!
Wir sind dann bis gegen 14:00 am Flughafen rumgerannt, immer in der Hoffnung, wir kommen noch ins Flugzeug. Es war nichts zu machen.
Obwohl uns dort jeder gesagt hat: Gehen Sie doch zum Check-In, der Flug geht doch erst um 14:50!
Umbuchen war nicht moeglich, wir mussten also da bleiben und dem Reiseveranstalter 75% Storno-Gebuehren bezahlen.
Gegen 13:50 Uhr(!) ist das Flugzeug dann tatsaechlich gestartet.
Wir haben inzwischen vom Flughafen schriftlich, dass 13:05 die von der Fluggesellschaft beantragte ("gemeldete") Zeit und 14:50 die vom Flughafenkoordinator bestaetigte Zeit ("Slot") war.
Der Reiseveranstalter stellt sich auf den Standpunkt, dass ihn keine Schuld trifft, weil uns niemand falsche Informationen zugesendet hat
und wir selbst schuld sind, weil wir nicht am Flughafen haetten anrufen sollen/duerfen, sondern in jedem Fall zur angegebenen Check-In-Zeit am Schalter sein gemusst haetten.
Trifft nicht Ihr Problem?
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