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Frage geschrieben am 27.07.2007 12:04:00

Reisepreisminderung nach Flugänderung

Rechtsgebiet: Reiserecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5120
Sehr geehrte Damen und Herren,

beim Buchen unserer Urlaubsreise war der Rückflug am 12.08.2007 für 14.30 Uhr angegeben. Jetzt sind unsere Flugtickets gekommen und gleichzeitg ein Schreiben, dass unser Flug nun nicht mehr 14.30 Uhr am Sonntag, 12.08., sondern in der Nacht von Samstag, 11. auf Sonntag, 12.08 um 03.00 Uhr geht. Somit fehlt uns ein 3/4 Tag des gebuchten Urlaubes.

Kann man hier eine Reisepreisminderung fordern, da uns dieser Tag ja total verloren geht und so auch nicht gebucht war (gelesen habe ich, 4 Stunden Verlegung des Fluges muss man hinnehmen, hier sind es aber plötzlich 11 Stunden früher)

Durch "Hörensagen" habe ich erfahren, dass, wenn man keine einzige Mahlzeit am gebuchten Tag/Hotel erhält, dieser Tag nicht als Urlaubstag zählt.

Wenn es ein Anspruch auf Erstattung geben sollte, sollte man den Veranstalter vor Antritt der Reise ansprechen oder danach?

Vielen Dank
lG Daniela Seipel


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 27.7.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 27.07.2007 12:14:23
Rechtsanwalt Stefan Steininger
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Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:

Bei der Buchung werden in aller Regel nur unverbindliche Flugzeiten mitgeteilt, die erst bei Übersendung der Unterlagen konkretisiert werden. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf einen bestimmten Flug.

Der Veranstalter schuldet „nur“ Transport an den angegebenen Tagen.

Nachdem Ihnen mit der Vorlaufzeit tatsächlich die komplette Nachruhe verloren geht, ist hier von einer mangelhaften Beförderung auszugehen.

Zu dieser Feststellung im Umkehrschluß:
Ein Minderungsanspruch besteht nur, wenn die Grenze des Zumutbaren überschritten ist; jedoch ist eine Flugzeitänderung innerhalb des ersten und letzten Reisetages ohne Verlust der Nachtruhe als Unannehmlichkeit hinzunehmen. - AG Duisburg, Urt. 6.4.2005 - 45 C 367/05

Sie sollten sich hier vorher beim Reiseveranstalter beschweren und eine Änderung verlangen.

Bitte beachten Sie, dass insbesondere in Reisesachen unbedingt der zu Grunde liegende Katalog eingesehen werden muss.

Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.07.2007 12:29:19

Sehr geehrter Herr RA Steininger,

danke für die schnelle Antwort. Ich habe ein paar kleine Fragen dazu. Wir fliegen mit 3 Kindern, davon 1 Kleinkind (3) und ein Baby (6 Monate), was für uns durch diese gravierende Flugzeitänderung durchaus schlecht ist. Bedeutet Ihre Antwort nun, speziell diese Urteilssprechung das wir, da es der letzte Tag ist, das hinnehmen müssen?

Dann noch eine kleine Frage, wir haben diese Reise über das Internet gebucht bei expedia.de, diese handeln im Auftrag von FTI-Touristik. Wer ist denn jetzt mein direkter Ansprechpartner? Und was was genau sollen wir im Katalog einsehen.

Sie schlugen vor, sich zu beschweren und eine Änderung zu verlangen aber was genau soll ich verlangen, eine Reisepreisminderung (wenn auch nur klitzeklein) oder eine Flugzeitänderung?

Ich danke Ihnen
lG aus Hessen
Daniela Seipel
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.07.2007 12:39:11

In dem von Ihnen geschilderten Fall halte ich die Flusleistung für kaum vertragsgemäß, da eine Abholung im Hotel bereits gegen Mitternacht erfolgen wird und Ihnen tatsächlich eine Übernachtung/Nachtruhe fehlt.

Veranstalter wäre hier wohl FTI.

In Ihrem Interesse würde ich zunächst versuchen, einen anderen Flug zu erhalten.
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