Reisemangel, Unterbringung in Pension statt 4 Sterne Hotel.
Hallo,
ich war dieses Jahr mit meiner Freundin 2 Wochen auf der schönen Insel Kos.
Gebucht hatten wir ein 4 Sterne Hotel mit Halbpension für ca. 800€ pro Person.
Als wir dann im Hotel ankamen, wurden wir erst einmal in eine kleine Pension verfrachtet (das Hotel war überbucht).
Die Ausstattung der Pension war sehr einfach. Sie war etwa 80m vom Hotel entfernt. Die Mahlzeiten konnten wir ganz normal im Hotel zu uns nehmen.
Nach 2 Nächten in der Pension bekamen wir dann ein Zimmer im Hotel.
Leider gab es wieder Grund zur Reklamation, denn das Zimmer war direkt gegenüber von der Hotelbar und die Toiletten der Bar waren auf dem selben Gang wie unser Zimmer.
An Schlaf war bei dem Lärm nicht zu denken. Gegen 3 Uhr morgens konnten wir endlich einschlafen, da um diese Uhrzeit die Musik leiser gedreht wurde.
Am nächsten Tag haben wir natürlich gleich ein neues Zimmer verlangt. Dies war aber wohl aufgrund der Überbuchung des Hotels nicht möglich.
Da wir bis zu diesem Zeitpunkt (es war ja schon der 4te Urlaubstag) noch nicht einmal unsere Koffer auspacken konnten, sind wir Notgedrungen wieder zurück in die Pension gezogen.
Den Gesamten Sachverhalt haben wir uns von der Reiseleitung vor Ort bestätigen lassen.
Uns wurde als Entschädigung vor Ort folgendes angeboten:
1 kostenloser Ausflug nach Wahl
1 Reisegutschein über 100€
1 Mietsafe für 2 Wochen
Auf diese Angebote sind wir nicht eingegangen.
Als wir zurück waren habe ich natürlich gleich bei Neckermann schriftlich reklamiert. Ich habe Foto's mitgeschickt und ein Video von unserer Nacht in dem Zimmer bei der Hotelbar (damit nachvollziehbar ist, warum wir dort nicht weiter bleiben wollten).
Am Samstag erhielt ich dann ein Schreiben von Neckermann. Die wollen uns glatt mit einem Gutschein über 190€ abspeisen. Nun würde ich gern wissen, welcher Betrag angemessen wäre.
Wir haben von den 13 gebuchten Nächten nur 1 im Hotel verbracht und die restlichen 12 Tage in der Pension.
Wie hoch wäre da unser Anspruch?









