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Reisebüro storniert Flugreise 10 Tage nach Bestätigung und Zahlung


| 16.12.2009 04:09 |
Preis: ***,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Wibke Türk




Guten Tag,

vor über einer Woche habe ich eine Flugreise bei ITA Transworld Reisen GmbH (fernreise.de) gebucht. Bei der Buchung der Reise, musste ich folgende Punkte ankreizen:

WIR KÖNNEN DIE REISE ERST DANN FÜR SIE VERBINLICH EINBUCHEN, WENN SIE UNS DIE KENNTNISNAHME FOLGENDER PUNKTE BESTÄTIGEN UND UNS IHRE PERSONALAUSWEIS- ODER REISEPASSNUMMER MITTEILEN:
ja Mit dem Eintragen meiner Personalauweis- bzw Reisepassnummer und dem Absenden dieses Formulars melde ich die obigen Reiseteilnehmer verbindlich für o. g. Reise an.
ja Ich handele für alle Reiseteilnehmer verbindlich und hafte für die Zahlung des Gesamtpreises.
ja Ich habe die geltenden Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Programms bzw. Leistungsträgers / Veranstalters zur Kenntnis genommen (AGB's)*. Schroeders Reisen handelt ausschließlich als Vermittler der aufgeführten Leistungen fremder Veranstalter / Beförderer.
ja Ich bin über die für mein Reiseland gültigen Einreise- und Impfbestimmungen informiert.
Personalausweis Reisepass Nummer:
DIE BESTÄTIGUNG DER BUCHUNG ERFOLGT VORBEHALTLICH DER VERFÜGBARKEIT!

In den AGB stehen ferner folgende Punkte:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ITA Transworld Reisen GmbH
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich,
wenn dieser dem Kunden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt.
1.3. Der Vertrag kommt mit Annahme durch ITA Transworld Reisen zustande. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die
schriftliche Reisebestätigung aushändigen.


Unmittelbar nach Buchung der Reise, habe ich eine schriftliche Rechnung mit Buchungsdatum und Bestätigungsnummer sowie explizit aufgeführten Flugdaten bekommen. Auf der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung stand, die Flugzeiten seien unverbindlich. Den Rechnungsbetrag habe ich umgehend überwiesen und den Zahlungsbeleg per Email an das Reisebüro geschickt.
Telefonisch wurde mir danach die Reise weiterhin bestätigt, es wurde gesagt der Ticketversand dauert bisweilen etwas. Gestern, 10 Wochentage nach Bezahlung und schriftlicher Bestätigung der Reise durch das Reisebüro, erhielt ich eine Email, der Flug sei überbucht und mir wird ein Ausweichtermin 2 Tage später angeboten.

Ist das Reiseüro verpflichtet mich an den bestätigten Daten zu buchen und kann ich notfalls selbst das günstigste verfügbare Ticket, das meinen Reisedaten entspricht buchen und den Betrag danach einfordern?

Eigentlich sieht die Sache für mich sehr sicher aus, da meiner Meinung nach mit Bestätigung der Reisedaten und Rechnungsversand ein gültiger Kaufvertrag zustande kam. Von mir hätte die Reise ohne Stornokosten definitiv auch nicht mehr storniert werden können.
Skeptisch macht mich aber die Bemerkung bei der Buchung: Die Bestätigung der Buchung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das wirklich rechtens ist, da der Vertrag für mich ja zu 100% bindend ist.

Viele Grüße aus Stuttgart!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
storniert
16.12.2009 | 11:09

Antwort

von

Rechtsanwältin Wibke Türk
199 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.

Die Bestätigung der Buchung durch den Reiseveranstalter ist hier tatsächlich als Annahme des Angebotes zu sehen. Damit ist grds. ein wirksamer Reisevertrag zustande gekommen.
Allerdings erfolgt die Versendung einer Buchungsbestätigung zumeist einem automatisierten Verfahren und ein Fehler, hier die Überbuchung des Fluges, wird erst bei der manuellen Bearbeitung des Vorganges deutlich.
Wird ein solcher Fehler des Systems also später erkannt, so ist der Reiseveranstalter zur Anfechtung des Vertrages gem. § 119 BGB berechtigt.

In der Ihnen zugesandten bzw. Ihnen gegenüber ausgesprochenen Stornierung ist sodann die Anfechtungserklärung zu sehen.

Fraglich ist hier jedoch, ob eine Stornierung 10 Tage nach Zahlung und Bestätigung noch "unverzüglich" nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes gem. § 121 BGB erklärt wurde.

Sofern der Vorgang erst mehrere Tage nach Bestätigung und Zahlung bearbeitet wurde, könnte die Anfechtung auch unverzüglich erfolgt sein.

Die Führung des Gegenbeweises wird Ihnen kaum möglich sein.

Daher können Sie gegen die hier erfolgte Stornierung grds. nicht vorgehen.

Schadenersatz steht ihnen nur für solche Ausgaben zu, die Sie im hinblick auf die Buchung bereits getätigt haben, das sog. negative Interesse.
Hierzu gehört jedoch nicht die Buchung eines anderen, evtl. teureren Fluges.


Rechtsanwältin
Wibke Türk
Hinter der Twiete 28
D-22851 Norderstedt

Telefon: +49(0) 40-41186796
Fax: +49(0) 40-41186797
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de

Bewertung des Fragestellers 2009-12-18 | 10:23


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