Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Antworten zum Thema Zustimmung.
Hallo,
mein Ex-Mann möchte mit unserem Sohn nach Kolumbien reisen. Mein Ex-Mann selbst lebt in Spanien und hat die deutsche und die spanische Staatsangehörigkeit. Er spricht daher fließend spanisch. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, unser Sohn lebt bei mir in Deutschland.
Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, wenn mein Sohn nach Spanien reist oder wenn sein Vater mit ihm in Urlaub fahren möchte.
Mit dem Urlaubsziel Kolumbien bin ich aber nicht einverstanden, da es sich meiner Meinung nach um ein zu gefährliches Land handelt (Entführungen, Schmuggel, Kriminalität..). Kann ich die Reise verbieten? Was ist, wenn ich das Kind nach Spanien fahren lasse und der Vater ohne mein Wissen mit meinem Sohn nach Kolumbien fliegen will?
Antwort geschrieben am 09.01.2012 11:47:42 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 303
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gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist es so, dass Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben (darauf haben Sie sich mit Ihrem Ex geeinigt, denn der Sohn ist ja bei Ihnen).
Lediglich Reisen in das europäische Ausland wären nach der Rechtsprechung mit Ihrer Zustimmung möglich.
Grundsätzlich können in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind nach § 1687 I 1 BGB Entscheidungen nur im gegenseitigen Einvernehmen getroffen werden können. Da es sich bei einer Urlaubsreise nach Kolumbien zweifellos nicht um eine einfache Sache des täglichen Lebens handelt, ist ohne Ihre Zustimmung diese Reise nicht möglich.
Tatsächlich verhindern können Sie eine widerrechtliche Reise nach Kolumbien aus praktischen wohl Gründen kaum.
Wenn Sie allerdings vorher klar machen, dass Sie dieser Reise niemals zustimmen, hätte Ihr Ex gegen Ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht verstossen mit der Folge, dass an eine Kindesentziehung gem. § 215 StGB zu denken wäre.
Vielleicht kann Ihr Sohn ohne Pass nach Spanien reisen, dann wäre wohl die Einreise in Kolumbien wohl nicht möglich.
Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen zu lassen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
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