Reihengeschäft EU-EU-Drittland
17.06.2011 17:58
| Preis:
***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
SACHVERHALT:
Deutscher Unternehmer (A) verkaufte eine Maschine an englischen Unternehmer (B).
In der Annahme es handle sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung berechnete A in seiner Rechnung dem Unternehmer B gegenüber keine Umsatzsteuer.
B verkaufte jedoch die Ware an einen Chinesischen Unternehmer (C). C exportierte nachweisbar unter Zuhilfenahme einer Deutschen Spedition die Ware von Deutschland nach China.
Frage: Musste der Deutsche Unternehmer A seinerseits in der Rechnung an B diesem eine Umsatzsteuer in Rechnung stellen?
Es sei kurz konstatiert, dass die Ware also letztendlich von C (dem "Endabnehmer") direkt von Deutschland per Schiff nach China befördert wurde (d.h. ohne in das EU-Land des B zu gelangen).
17.06.2011 | 19:39
Antwort
von
Rechtsanwalt Patrick Hermes
267 Bewertungen
Es liegt ein Reihengeschäft im Sinne des
§ 3 Abs. 6 Satz 5 UStG vor, da mehrere Unternehmer über dieselbe Maschine Umsatzgeschäfte abschließen und die Maschine im Rahmen einer Beförderung unmittelbar vom ersten Unternehmer A an den letzten Abnehmer C gelangt.
Für die in einem Reihengeschäft ausgeführten Lieferungen ergeben sich die Lieferorte sowohl aus § 3 Abs. 6 als auch aus
§ 3 Abs. 7 UStG . Im Fall der Beförderungs- oder Versendungslieferung gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten beginnt (
§ 3 Abs. 6 Satz 1 UStG. Die Lieferung von A an B ist als ruhende Lieferung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig, da sie der Beförderungslieferung vorangehen ( §
3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 UStG ). A muss B also Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Mit besten Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller
17.06.2011 | 19:47
Sehr geehrter Herr Hermes,
danke für die Antwort.
Ist es also richtig zu sagen, dass der englische Unternehmer B in Deutschland eine Umsatzsteuer-identifkationsnummer beantragen muss und die gezahlte Umsatzsteuer vom deutschen Finanzamt zurückbekommt?
Mit freundlichem Gruß
Kastenweiss
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
17.06.2011 | 21:11
Ja