Rehabilitations-und Wiedergutmachungsgesetz Rumänien
17.11.2009 20:35
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Generelle Themen
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Sehr,geehrter Anwalt!
Wir fragen hier im Namen unserer Eltern. Diese lasen am 5.11.2009 in der Banater Post(Zeitung die sie regelmäßig aus Rumänien bekommen) einen Artikel über oben genanntes Gesetz.
Da beide Elternteile davon betroffen sind hätten wir gern gewußt wo man so einen Antrag stellen kann und was für eine Anwalt,also welches Fachgebiet, uns dabei unterstützen kann.
Wir haben leider im Internet keine weiteren Informationen zu diesem Gesetz gefunden. Viele Grüße aus Nürnberg und vielen Dank!!!!
17.11.2009 | 21:11
Antwort
von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
In der Tat hat das rumänische Parlament das von Ihnen genannte Gesetz erlassen und es wurde am 11.6.09 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Es trägt die Bezeichnung Nr. 221 / 2009.
Alle Personen die zwischen dem 6.3.1945 und dem 22.12.1989 aus politischen Gründen verurteilt worden sind, oder administrative Maßnahmen mit politischem Charakter erdulden mußten, können binnen drei Jahren einen Antrag auf Entschädigung beim zuständigen Kreigericht stellen. Dies bestimmt sich nach dem Wohnsitz des Antragsstellers. Leider hat das Gesetz keine Regelung getroffen für Fälle, in denen sich der Antragssteller im Ausland aufhält. Aus der Begründung des Gesetzes kann man aber folgern, dass es auch für rumänische Staastbürger im Ausland gelten soll und auch für ehemalige Staatsbürger und sonstige Geschädigte.
Es muss abgewartet werden, ob das Gesetz in diesem Punkt noch geändert wird oder das Versäumnis durch Erlass oder Anordnung beseitigt wird.
Für die Erhebung der Klage ist zwingend ein Anwalt in Rumänien erforderlich. Die deutsche Botschaft in Bukarest hält eine Liste mit deutschsprachigen Anwälten in Rumänien bereit. Die Internetseite lautet: www.bukarest.diplo.de.
Ob nach dem Gesetz ein Anspruch besteht, müsste für Ihre Eltern im Einzelfall geprüft werden.