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Frage geschrieben am 04.06.2010 18:36:04

Registrierung einer Wort/Bildmarke

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1303
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beabsichtigen ein Unternehmen zu gründen und den von uns erdachten Firmennamen nebst Schriftzug als Wort- und Bildmarke beim DPMA schützen zu lassen. Da wir beabsichtigen auch EU-weit unsere Produkte (Design-Leuchten) unter unserem Namen zu vertreiben, haben wir vorab eine kleine Recherche im Internet gemacht beim DPMA, bei der US-Patentbehörde und allgemein im Internet.

Folgende Ergebnisse haben wir erzielen können. Lt. DPMA-Internetrecherce ist unser angedachter Firmenname in Deutschland noch nicht geschützt. Wir sind in den USA jedoch fündig geworden beim US-Patentamt. Der Markenname bezieht sich dort jedoch auf Bodenbeläge (vollkommen andere Produktkategorie). Ob der Name weltweit oder nur in den USA geschützt ist konnten wir leider nicht in Erfahrung bringen. Des Weiteren haben wir im Internet ein französisches Unternehmen mit gleichem Namen, das ähnliche Produkte vertreibt wie wir, finden können. Das Unternehmen vertreibt und/oder produziert Halogenstrahler + Zubehörteile. Leider konnten wir nicht in Erfahrung bringen, ob der Firmenname in Frankreich geschützt ist.

Unsere Fragen hierzu lautet nun:

Wenn wir die Wort-Bildmarke in Deutschland schützen lassen, kann das französische und/oder auch das US-Unternehmen Einspruch dagegen einlegen oder uns auch später verklagen ? Auch wenn wir nur in Deutschland verkaufen ?

Was würde es uns kosten, wenn ein Patentanwalt eine Recherche für die gesamte EU oder nur bestimmte Länder der EU zu unserem Firmennamen durchführt ?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
T.Handke


Antwort geschrieben am 04.06.2010 20:47:23
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Wenn wir die Wort-Bildmarke in Deutschland schützen lassen, kann das französische und/oder auch das US-Unternehmen Einspruch dagegen einlegen oder uns auch später verklagen? Auch wenn wir nur in Deutschland verkaufen?

Wenn die Firmen aus den USA und Frankreich nur einen nationalen Schutz haben, können sie nichts gegen Sie unternehmen.

Der Markenschutz geht immer so weit, wie er beantragt undgenehmigt worden ist. Der Schutz wird in erster Linie national und kann dann aber international beantragt werden.

Soweit Ihr Firmenname also in Deutschland noch nicht geschützt ist, können Sie ihn in Deutschland auch problemlos verwenden.


Was würde es uns kosten, wenn ein Patentanwalt eine Recherche für die gesamte EU oder nur bestimmte Länder der EU zu unserem Firmennamen durchführt?

Leistungen von Patentanwälten unterliegen keiner Gebührenordnung. Hier kommen unterschiedlich Positionen in Betracht. Sie sollten sich bei verschiedenen Patentanwälten erkundigen. Aber auch ein im Markenrecht erfahrener Rechtsanwalt kann die Recherche durchführen. Hier liegen die Kosten zwischen 200 und 1500 €.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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