Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 111 weitere Antworten zum Thema Erbschaft.
Guten Tag, ich bin mit einer Brasilianerin (hat auch die dortige Staatsangehörigkeit) verheiratet, die zuvor in Deutschland von ihrem deutschen Ehemann geschieden wurde. Diese Scheidung nach deutschem Recht ist allerdings in Brasilien noch nicht rechtskräftig, da dieses Land das deutsche Scheidungsurteil nicht anerkennt. Erst ein erneuter Scheidungsprozess vor Ort (was von uns für die Zukunft auch geplant ist) wird diese Situation ändern. Meine Frau wäre meine Erbin, da nichts anderes vereinbart ist und keine Kinder vorhanden sind.
Wenn ich in der augenblicklichen Situation von meiner Mutter (mein Vater lebt nicht mehr) Geld und einen Anteil (ich bin einer von drei Geschwistern) am elterlichen Haus erben und danach (Situation ansonsten unverändert) selbst sterben würde, würde meine Frau das alles erben.
Meine Frage: Müsste ich nun Angst haben, dass wegen der in Brasilien noch bestehenden (Alt-) Ehe Ansprüche vom vorherigen Ehemann meiner Frau (oder gar – wegen der Staatsangehörigkeit – von staatlichen brasilianischen Stellen) gestellt werden könnten?
Vielen Dank im Voraus.
Antwort geschrieben am 28.12.2011 12:53:55 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 275
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 275
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ihr Angst ist berechtig. Zwar würde deutsches Recht bei Ihrem Ableben in Deuschland auf Ihre Nachfolge anzuwenden sein. Ob die Ehe noch besteht und dadurch erbrechtliche Ansprüche bestehen ist eine sog. Vorfrage, die leider in der Rechstprechung umstritten ist. Nach deutschem Recht wird es eher eine sog. Hinkende Ehe keine Erberechte begründen können, da diese im Inland geschieden worden ist
Diese Ansicht kann aber nach brasilianischemh Recht anders sein.
Dies sollten Sie durch einen auf dem Recht Brasiliens spezialisierten Kollegen prüfen lassen. Es sollte hier möglicherweise ein Testament dort aufzusetzen sein.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid
Köthener Straße 44
10963 Berlin
info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
Als Leser können Sie
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

