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Frage geschrieben am 26.02.2006 23:16:00

Regelung übertragen von Urlaub ins Folgejahr

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10485
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 134 weitere Antworten zum Thema Urlaub.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit 3 Jahren bei meinem AG beschäftigt (Kleinbetrieb mit ca. 8 festangestellten AN). Anfang des Jahres erhielt ich folgendes Schreiben:

Rundschreiben Mitarbeiter

Künftigt verfällt sog. alter Urlaub zum 31.Dezember des Entstehungsjahres. Dies gilt erstmals für den Urlaub 2006.

Das Rundschreiben ist abzuzeichnen und zurückzugeben.

Im Arbeitsvertrag ist dieses Thema nicht geregelt. Letztes Jahr kam das gleiche Schreiben mit dem 31.3 als "Verfallsdatum". Davor gab es nie Probleme, Urlaub in das neue Jahr (auch über den 31.3 hinaus) zu übernehmen.

Meine Fragen:
- Ist es zulässig, den Urlaub grundsätzlich am 31.Dezember verfallen zu lassen?
- Kann ich mich dagegen wehren, das Schreiben abzeichnen zu müssen?
- Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich das Schreiben ablehne?

Vielen Dank.


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Diese Antwort ist vom 26.2.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 26.02.2006 23:26:33
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
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Sehr geehrter Ratsuchender, vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit der gewünschten Gegenzeichnung des Rundschreibens begehrt der Arbeitgeber offenbar............

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