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Frage geschrieben am 06.02.2012 19:30:23

Regelmäßig Wasserschaden - Verwalter guckt zu

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 655
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Guten Tag,

in einer Eigentumsanlage liegt mein Anteil im Erdgeschoss. Ich habe das Eigentum erst kürzlich erworben und renoviert. Jetzt tropft es aus der Decke. Der Verwalter zuckt lapidar mit den Schultern: Schwitzwasser. Meine Recherchen ergaben, dass seit Jahren regelmäßig in den darüberliegenden vermieteten Wohnungen, die einer desinteressierten Erbengemeinschaft gehören, Rohrfräsungen durchgeführt worden sind und mein Vormieter regelmäßig Eimer gegen von der Decke tropfendes Wasser aufgestellt hat. Der Verwalter ist jedes Mal informiert worden und hat dann den Rohrfräser bestellt. Da der Verwalter nicht strohdumm ist, frage ich mich, warum er keine nachhaltigeren Maßnahmen einleitet sondern gelassen der Zerstörung zuschaut. Die Rohrreinigung wird von den Rücklagen der gesamten Eigentümergemeinschaft bezahlt. Werden in solchen Fällen auch Versicherungen in Anspruch genommen? Der Verwalter gibt mir keine Auskunft. Die Eigentümergemeinschaft findet den smarten Verwalter toll, fragt nicht nach und guckt neugierig, aber untätig zu. Meine Frage an Sie: Was kann ich tun, um weiteren Schaden von meinem Eigentum abzuwenden? Wie erreiche ich es, dass endlich geeignete Maßnahmen zur Instandhaltung wie eine Videoaufnahme der Rohrleitungen und Reparatur von Defekten durchgeführt werden und kompetente Handwerker, keine "Vettern", beauftragt werden?


Antwort geschrieben am 06.02.2012 20:56:10
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Schützenhofstraße 25, 26441 Jever, Tel: 044619090818, Fax: 044619090817
Mietrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Versicherungsrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Verhältnis zu Ihrem Einsatz wie folgt beantworten möchte.

1.
Sie haben zunächst die Möglichkeit den Verwalter aufzufordern - und das würde ich in einer Eigentümerversammlung ansprechen - verschiedene Angebote einzuholen wenn Instandsetzungsarbeiten anstehen.

Dies entspräche dann auch den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.

2. Sollte es zu Schäden kommen, die von der Wohngebäudeversicherung gedeckt sein sollen,

3. Schäden an Ihrem Eigentum können Sie insofern vorbeugen, in dem Sie Ihre Miteigentümer darauf hinweisen, dass sie für Schäden, die am Gemeinschaftseigentum durch nicht sachgemäße Instandhaltung entstehen und sich auf das Sondereigentum auswirken, unter Umständen haftbar sind.

4. Abschließen sollten Sie bei jeder Maßnahme, über die im Rahmen der Eigentümerversammlung abgestimmt wird Ihre Meinung kund tun und darauf drängen, dass das in der Protokollsammlung mit aufgenommen wird.

Solange Sie die anderen Miteigentümer nicht auf Ihrer Seite haben, so traurig wie es klingt, muss es in Ihrer Gemeinschaft erst zu einem Schaden kommen, außer Sie weisen dem Verwalter einen VErstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung nach.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.

Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt

Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht



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