Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz
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Insolvenzrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
| in unter 2 Stunden
Mir stellt sich gerade die schwierige Frage Insolvenz ja oder nein, und wenn ja, welche.
Fall: Auf Grund der Insolvenz unserer GmbH (bereits abgewickelt) bestehen seitens der Bank Forderungen aus Bürgschaft. Daneben existiert (unechte Betriebsaufspaltung) noch eine GbR, die Eigentümer der an die GmbH vermieteten Immobilie war. Die Immobilie ist mittlerweile verwertet, und daraus resultieren ebenfalls Forderungen aus Bürgschaft seitens Bank und L-Bank (vormals KFW), sowie weitere Forderungen des Steuerberaters bezüglich der GbR. Keine der Forderungen sind fällig gestellt. Im Gegenteil, ein Einigungsversuch mit den Banken wurde mit dem Einwand abgelehnt, der angebotene Betrag sei zu gering, man warte lieber noch 1 Jahr ab, wie sich die persönliche Situation entwickelt und entscheidet dann neu.
Seit der Insolvenz (jetzt 2 Jahre) bin ich selbstständig tätig. Wegen des überraschenden Wegfalls zweier längerfristiger Projekte musste ich zur Überbrückung ALG II beantragen. Folge davon ist nun, dass auf Grund von Unstimmigkeiten im Sozialgesetzbuch die gezahlte "Grundsicherung" die Beiträge zur PKV (4 Personen) unserer Bedarfsgemeinschaft deckt, mehr nicht. Dadurch kann ich nun einen privaten Kredit (bei einer anderen Bank) nicht mehr bedienen.
Nun zur Frage: Bank und L-Bank stellten sich bisher auf die Position, dass ohne Fälligstellung kein Insolvenzantrag erfolgen kann. Ist das tatsächlich so? Wenn ja, könnte ich dann meine erwartete Zahlungsunfähigkeit bezüglich des Privatkredites als "Auslöser" für einen Insolvenzantrag nehmen? Vorerst bin ich noch selbstständig tätig. In dieser Konstellation wäre die Regelinsolvenz die richtige Wahl, wenn ich das richtig verstanden habe, oder?
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