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Rechtzeitig am Flughafen-von der Airline aber nicht eingecheckt


01.10.2007 15:51 |
Preis: ***,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger


| in unter 2 Stunden

Am Fr.28.09.2007 wollte meine Tochter m. Freund mit einem vorhandenen E-Ticket der AirFrance in Seattle zur Weiterreise nach Paris einchecken. Abflugzeit/Ortszeit 16.55h. Da die beiden an der kanadischen Grenze durch etliche Kontrollen sehr lange aufgehalten wurden ( 3 Std.)schafften sie es erst um 16.05h am Flughafen zu sein. Das Bodenpersonal weigerte sich beharrlich, die beiden noch abzufertigen. Sie bekamen nur die Antwort, doch ein wesentlich teureres Ticket für den nächsten Tag zu kaufen ( 3.217,00 Dollar pro Person !!!) um dann zu fliegen. Es wurde keinerlei Menschlichkeit oder Hilfsbereitschaft gezeigt!
Nach vielen Tränen und Nachfragen bekamen die Beiden dann Hilfestellung von der United Airlines, die ein günstigeres Rückflugticket und sogar ein Hotelzimmer besorgten.
Frage : Besteht irgendeine Möglichkeit , eine Entschädigung der AirFrance zu erhalten???? Rechtschutz für unsere Tochter besteht, da sie noch Studentin ist und unter 25J. alt.
Aber nach reichlichem " googlen" haben wir schon nachgelesen, das die AirFrance wohl bekannt ist für ihr rüdes Verhalten!!!
Das ist dann eine Erkenntnis für´s Leben: NIE WIEDER AIR FRANCE!!!
Danke für die Antwort
01.10.2007 | 16:59

Antwort

von

Rechtsanwalt Stefan Steininger
364 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:

Leider sehe ich wenig Erfolgsaussichten für eine Inanspruchnahme der Fluggesellschaft.

Für die Flugbeförderung führt beispielsweise Prof. DR,. R. Schmidt in NJW 1998, 1991 ff. aus:

Ein Reisender, der zu spät am Check-in-Counter erscheint, muss damit rechnen, dass ihn der Luftfrachtführer von der Beförderung ausschließt, wenn das Einchecken nicht mehr zeitgerecht möglich ist. Das Risiko, dass er wegen eines Verkehrsstaus auf dem Weg zum Flughafen zu spät kommt, trägt er allein.

Der Ausschluss der Beförderung wurde beispielsweise vom AG Stuttgart (RRa 1994, 137) bestätigt, Ebenso wurden die Verkehrsbedingungen vom AG Stuttgart (RRa 1994, 137) dem jeweiligen Fluggast zugerechnet.

Eine Fluggesellschaft kann die Beförderung eines Fluggastes selbst dann erfolgreich ablehnen, wenn dieser zwar 45 Minuten vor dem Abflug, aber nach einer bestimmten Frist zum Einchecken am Abfertigungsschalter erscheint (bejahend: AG Stuttgart, RRa 1994, 191; kritisch: LG Frankfurt a.M., TranspR 1991, 347 f.).

Daher halte ich nach der hier möglichen Betrachtung eine Durchsetzung eigener Ansprüche nicht für überwiegend Erfolg versprechend. Allerdings könnte sich aus dem konkreten Sachverhalt etwas anderes ergeben, was hier nicht berücksichtigt werden kann.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Hemmingen

364 Bewertungen
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