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Frage geschrieben am 03.04.2007 14:02:00

Rechtswahrungsanzeige §94 SGBXII Auskunftsersuchen Elternunterhalt

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 14245
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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sgH RA,

inwieweit bin ich unterhaltspflichtig für meine Mutter, ich bin alleiniges Kind. Meine Mutter (77 J.) hat eine amtliche Betreuung und erhielt ihr Leben lang Sozialhilfe, lebte allein. Jetzt ist sie seit 5 Monaten durch einen Schlaganfall erst in der REHA gewesen, dann im Altersheim Kosten 2.700,-- E. Eine Hälfte zahlt das Sozialamt, die andere die Pflegekasse. Ich brauchte nie etwas zahlen, nun kommt das Sozialamt mit einem Auskunftsersuchen. Kontakt zur Mutter besteht wenig, bin mit 17 J. ausgezogen, sie lebt 800 km entfernt. Sie möchte nun, das ich sie pflege, will nicht im Altenheim leben, lief dort auch schon 2x weg (!)
Zu meiner Situation:
Ich bin getrennt lebend vom Ehemann(seit 10 J.), wo auch ein Haus existiert, das die 30 j. Tochter mal erben soll. Ich habe 2003 ein Haus gekauft für 60.000 E, in dem ich mit meinem festen Lebenspartner wohne als Altersvorsorge für uns. Wir haben ein gemeinsames Konto, da mein Partner Insolvenz angemeldet hat. Ich verdiene ca. 1350 E netto, er ca. 1500 E netto. Die Abbezahlung des Hauses läuft auf mich. Nun soll ich Bankeinsicht gewähren und mein Partner soll als eheähnl. Gemeinschaft, da er zum Lebensnterhalt beiträgt, mit einbezogen werden.
1. Wieviel kann dann berechnet werden?
2. Was wäre, wenn ich meine Mutter pflegen und die Betreuung übernehmen würde? Ich bin in der Krankenpflege tätig. Wäre es rechtlich möglich? Ich müßte dann meine Arbeit aufgeben, wieviel erhielte ich dann Pflegekosten? Würde das mein Gehalt decken?
3.Ist es ratsam gegen das Auskunftsersuchen Widerspruch einzulegen?
4. Ist es sinnvoll, sich einen Anwalt zu nehmen um keine Nachteile zu bekommen. Wieviel kostet sowas?

Danke und
mit freundlichen Grüßen



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Diese Antwort ist vom 3.4.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.04.2007 16:13:50
Rechtsanwalt Patrick Inhestern
Köbelinger Str.1, 30159 Hannover, Tel: 0511 22062060, Fax: 0511 22062066
Fachanwalt Sozialrecht, Sozialversicherung, Familienrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin, aufgrund des mitgeteilten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt: 1. Unterhaltspflichtige Kinder haben g............

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Rechtswahrungsanzeige §94 SGBXII Auskunftsersuchen Elternunterhalt | Gesamtbewertung: 5/5
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Bin sehr zufrieden mit den Antworten. Werde mich wahrscheinlich bei Bedarf von diesen Anwalt vertreten lassen, hat mir sehr weitergeholfen. Super proffessionell und schnell. Danke.


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