Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 32 weitere Antworten zum Thema Gewerbe.
Guten Tag,
bedingt durch einen Rechtstreit von ca 2Jahren gegen meinen ehemalige Vermieter (hatte ein Cafe als Gewerbe und aufgrund wirtschaftlicher Lage musste ich es aufgeben nach 3 Jahren und hatte noch 2 Jahre Pacht) Mein Vermieter pochte auf den Mietvertrag und wollte mich nicht rauslassen so dass es letztendlich als Rechtsstreit vors Amsgericht ging. Bedingt durch den Verlsut meiner Selbststaendigkeit stand ich auch kurz vor der Insolvenz welche ich aber abwenden konnte. Letztendlich wurde ein Vergleich durch die Gegenseite angeboten um vorzeitig aus dem Mietvertrag rauszukommen gegen eine Sonderzahlung von 10000 Euro anstelle der noch bis Ablauf des Pachtvertrages ca38000 Euro geforderten der Gegenseite.Diese Zahlung habe ich geleistet da mir Familie und Freunde das Geld geliehen haben.Nun hatte ich zudem diverse Anwaltskosten sowie Gerichtskosten resultierend dadurch sowie die Kosten der Gegenseite wegen des Vergleiches zu tragen von ca 4000 Euro insgesamt ..kann ich diese steuerlich absetzen und wenn ja wo ?Werbungskosten oder Sonderausgaben?
oder sind dies aussergew.Ausgaben ..
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 15.03.2011 12:32:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt MBA in Financial Services (Wales) Ulrich Barth
Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 - 303 66 05 14, Fax: +49 (0)30 - 303 66 05 15
Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Reiserecht, Steuerrecht
Bewertungen: 8
Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 - 303 66 05 14, Fax: +49 (0)30 - 303 66 05 15
Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Reiserecht, Steuerrecht
Bewertungen: 8
auf Grundlage Ihrer Angaben antworte ich im Rahmen der hier vorgesehenen überschlägigen Prüfung einer Angelegenheit und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
1.
Im Normalfall können Gerichtskosten sowie eigene und fremde Anwaltskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung keine Berücksichtigung finden.
Davon ist jedoch dann eine Ausnahme zu machen, wenn die Kosten aus einem Rechtsstreit mit existenzieller Bedrohung für den Steuerzahler stammen.
Dies dürfte bei Ihnen der Fall sein, da Sie ohne den gerichtlichen Vergleich wohl in die Insolvenz gerutscht wären.
Die Gerichtskosten sowie eigene und fremde Anwaltskosten können daher als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
2.
Andererseits stehen diese Ausgaben aber auch in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer gewerblichen Tätigkeit (Mietvertrag über die Räume des Cafés), was einen Ansatz als nachträglichen Aufwand aus Gewerbetätigkeit im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zulässt. Diesen Ansatz sollten Sie wählen.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Barth direkt

