Rechtskraft bei Fahrerlaubnisentzug
Ich wurde am 06.01.11 nach Erreichen von 15 Punkten in Flensburg zur Durchführung eines Aufbauseminars angewiesen. Die Teilnahmebescheinigung sollte bis 06.04.11 vorgelegt werden.
Wegen Krankheit im Januar und Umzug im Februar/März von Leverkusen nach Sinsheim konnte ich diese Frist nicht einhalten und hatte mich erst 14.04. die Teilnahmeanmeldung vorlegen. Daraufhin wurd mir mit Schreiben vom 27.04. unter Androhung unmittelbaren Zwanges die Fahrerlaubnis entzogen. Das Schreiben ging am 30. April per Einschreiben bei mir ein. Nach Anruf (Montag 02. Mai) bei der damals zuständigen Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Leverkusen teile man mir mit dass keine Ausnahme möglich ist. Man hat mir geraten den Führerschein sofort abzugeben und neu zu beantragen und das Teilnahmezertifikat einzureichen. Ich wurde auf Klagemöglichkeit hingewiesen, mit dem Einwand dies könne Monate dauern und in dieser Zeit sei keine Neuerteilung möglich. Auch hätte ich die Möglichkeit bei der Behörde selbst innerhalb 4 Wochen Einspruch zu erheben, man würde mir aber gleich sagen dieser würde abgelehnt werden. Deshalb habe ich der Sachbearbeiterin mitgeteilt ich werde den Führerschein unverzüglich zusenden und dann neu beantragen und das Teilnahmezertifikat vorlegen, welches ich am 27. Mai erhalten würde. Den Führerschein habe ich am 03.05. per Einschreiben an die Führerscheinstelle gesendet.
Da ich inzwischen umgemeldet bin habe ich bei der Führerscheinstelle in Sinsheim am 3. Mai den Führerschein erneut beantragt. Da ich am 27. Mai das Zertifikat erhalten sollte habe ich am 23. Mai in Leverkusen nachgefragt ob die Akte bereits nach Sinsheim übersendet sei (wegen der Ummeldung). Die Sachbearbeiterin teilte mir mit ein anderer Sachbearbeiter sei jetzt zuständig. Diesen habe ich am 24. Mai erreicht. Er teilte mir mit er hätte noch keine Anforderung von Sinsheim, dies wäre nicht weiter schlimm, er würde am nächsten Tag die Akte nach Sinsheim senden. Mit dem erhaltenen Zertifikat bin ich dann am Montag den 30. Mai zur Führerscheinstelle in Sinsheim. Dort teile man mir mit alle Voraussetzungen seien erfüllt, nur die Akte aus Leverkusen sei noch nicht da. Die Akte wäre am 05. Mai angefordert worden, abe Leverkusen teilte mit erst mit Rechtskraft die Akte versenden zu können. Am gleich Tag rief ich wieder die erste Sachbearbeiterin in Leverkusen an. Sie teilte mir mit dass die Akte auch noch nicht raus sein könne, da der Entzug noch nicht Rechtskräftig sein. Ich hätte ja nicht schriftlich auf die Wiedersrpruchs- oder Einspruchsrechte verzichtet. Dies sollte ich umgehend per Fax an sie machen, dann könne sie die Akte unverzüglich versenden. Dies habe ich getan. Auf meine Frage hin warum sie mir dies nicht schon beim ersten Gespräch, als ich ihr gesagt hatte dass ich den Führerschein einsenden werde und neu beantrage, mitteilte und mir damals nicht geraten hatte den Verzicht auf Rechtmittel schriftlich mitzuteilen antwortete sie " Ich muss Ihnen ja nicht alles sagen". Am 31. Mai hat mir die selbe Dame auf telefonische Nachfrage den Faxeingang vom Vortag bestätigt, die Akte hätte Sie jetzt einer Kollegin gebeben. Diese Kollegin habe ich am 01. Juni erreicht, sie hatte den Vorgang noch im Eingangskorb und mir mitgeteilt sie würde die Akte jetzt unverzüglich nach Sinsheim senden. Bis heute ist noch keine Akte angekommen.
Meine Frage:
1) Hätte die Rechtskraft nicht mit Eintreffen des Führerscheins in Leverkusen eintreten müssen?
2) wenn nicht, hätte ich dann nicht noch bis Eintreten der Rechtskraft mit dem aten Führerschein fahren dürfen?
3) wie kann ich mich gegen eine offensichtliche Verzögerungstaktik der Behörde wehren?
Zur Ergänzung: die Punkte habe ich ausschließlich für Ordnungswidrigkeiten erhalten (zu schnelles Fahren auf Autobahnen) sowie für ein zu frühes Einfahren in eine Kreuzung bei noch roter Ampel). Es gibt keine Verstöße wegen Alkohol oder Drogen, auch keine anderen Straftaten.
-- Einsatz geändert am 06.06.2011 12:01:55









