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Frage geschrieben am 18.03.2010 18:51:47

Rechtskräftiger Vergleich - AG reagiert nicht - Zahlung eintreiben bzw. Schadensersat

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1902
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wurde ein Vergleich abgeschlossen und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung 2.000€ brutto sowie 3 monatsgehältern verpflichtet. Zusätzlich auch zur Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Der Vergleich wurde vom Arbeitsgericht beschlossen.
Nun hat sich der Arbeitgeber bisher nicht gerührt und weder eine Abrechnung erstellt, noch eine Zahlung getätigt noch das Arbeitszeugnis ausgefertigt. Der Vergleich ist mittlerweile vor über 3 Wochen vom Arbeitsgericht beschlossen worden. Rückfragen beim Prozessbevollmächtigten des Arbeitgebers blieben ohne Reaktion.

Welche Möglichkeiten bestehen den Arbeitgeber möglichst zügig zu einer Zahlung zu bewegen? Kostet die Erstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Beschlusses Gebühren? Kann ich Mahn/Verzugskosten geltend machen? Kann ich "Schadensersatz" wegen des noch nicht angefertigten Arbeitszeugnisses geltend machen bzw. in irgendeiner anderen Form einen finanziellen Ersatz geltend machen?


Mit freundlichen Grüßen


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Diese Antwort ist vom 18.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 18.03.2010 19:19:24
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
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Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1.)Welche Möglichkeiten bestehen den Arbeitgeber möglichst zügig zu einer Zahlung zu bewegen?

Bei einem Vergleich handelt es sich um einen Vertrag, der Rechte und Pflichten begründet, die notfalls auch einklagbar sind.

Sie sollten Ihren Arbeitgeber unter Fristsetzung (etwa 10-14) Tage zur Zahlung auffordern und für den Fall, dass er diese Frist ungenutzt verstreichen lässt ankündigen, dass Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen werden.

Zu 2.)Kostet die Erstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Beschlusses Gebühren? Kann ich Mahn/Verzugskosten geltend machen?

Grundsätzlich ist erfolgt die Ausstellung der ersten vollstreckbaren Ausführung eines Titels kostenlos

Angemessene Mahngebühren (ca. 5-8 € pro Mahnung) dürfen Sie verlangen. Verzugszinsen dürfen Sie verlangen, wenn Ihr Arbeitgeber in Verzug ist, also der Fälligkeitstermin für die Zahlung der Abfindung bereits überschritten ist. Ob dies bei ihnen der Fall ist, lässt sich Ihrer Schilderung nicht entnehmen.

Sollte kein Fälligkeitstermin vereinbart sein, so käme Ihr Arbeitgeber durch die Mahnung in Verzug und müsste nach Ablauf der darin gesetzten Frist grundsätzlich Verzugszinsen zahlen.


Zu 3.)Kann ich "Schadensersatz" wegen des noch nicht angefertigten Arbeitszeugnisses geltend machen bzw. in irgendeiner anderen Form einen finanziellen Ersatz geltend machen?

Dies könnten Sie, aber nur dann, wenn Ihnen hierdurch auch ein finanzieller bezifferbarer Schaden entstanden ist. Dies ist nach Ihrer Sachverhaltsschilderung allerdings nicht ersichtlich.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sollten Sie noch Nachfragebedarf haben, so melden Sie sich bitte.

Ich wünsche Ihnen dann noch einen angenehmen Donnerstagabend!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax. 0471/57774


Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de

Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

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