Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 29.09.2005 00:41:00

Rechtsberatungsgesetz

Rechtsgebiet: Anwaltsrecht, Gebührenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7334
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Anwältin,
Sehr geehrter Anwalt,

fällt die Darstellung einer aktuellen Gesetzes-/Rechtslage gegenüber einem Dritten, z.B. in einem Internetforum, bereits unter das Rechtsberatungsgesetz (Erlaubnispflicht, Ordnungswidrigkeit bei Verstoß)?

Beispiel: User fragt in einem Internet-Forum nach seinen Möglichkeiten, ein Computerspiel, das Bugs (Softwarefehler) aufweist, beim Verkäufer zurückzugeben.

Ich antworte im Forum, dass Computerspiele als Standardsoftware unter das Kaufrecht fallen (siehe BGB-Kommentar Jauernig, § 433 Rn. 13) und ihm somit die Mängelgewährleistungsrechte zustehen.

Ich gebe keinen Rat, was er nun machen soll, sondern stelle nur die Rechtslage dar und gebe Hinweise auf einschlägige Paragraphen.

Fällt dies bereits unter das Rechtsberatungsgesetz (Erlaubnispflicht, Ordnungswidrigkeit bei Verstoß)? Laufe ich Gefahr, wenn ich einem Forenuser derartig antworte, gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen? Bisher ist nichts passiert, wollte einfach nur mal wissen, inwieweit mein Verhalten ok geht.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 29.9.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 29.09.2005 03:02:43
Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Renatastr. 40, 80634 München, Tel: 089/30758845, Fax: 089/30767894
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 546
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre interessante Rechtsfrage, die ich Ihnen im folgenden auf der Grundlage des geschilderten Sachverhalts gerne beantworte:

Solange Sie – wie im gegebenen Beispiel geschehen – keine konkreten Handlungsweisen empfehlen oder Sie eine Auskunft erteilen und damit aber nicht den Anschein einer verbindlichen, die Rechtsfrage lösenden Aussage vermitteln, kommen Sie nicht mit dem Rechtsberatungsgesetz in Konflikt.

Da Sie hier nur rein generell darauf hinweisen, dass dem Käufer unter den von Ihnen genannten Voraussetzungen Gewährleistungsansprüche zustehen, sehe ich hier zunächst keine Bedenken.

Aus der bloßen Wiedergabe der Gesetzeslage wird man Ihnen somit keine Strick drehen können.

Hinzu kommt, dass Ihnen nach der Rechtsprechung zu § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG (Wortlaut: „ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher oder unentgeltlicher Tätigkeit“) zumindest eine nachhaltige, wiederkehrende Beschäftigung nachgewiesen werden müsste, um eine Erlaubnispflicht bzw. einen Rechtsverstoß zu begründen.

Gefährlich ist es jedoch, dauerhaft Angaben zu Fundstellen in Gesetzeskommentaren zu machen. Denn damit geben Sie sich den Anschein eines überlegenen Wissens, der mit den Grundsätzen des freien Berufsrechts der Rechtsanwälte und des Rechtsberatungsgesetzes unvereinbar ist.


Wie Sie vielleicht wissen, wird das Rechtsberatungsgesetz demnächst abgeändert werden. Hier ist allerdings noch vieles umstritten. Die geplante Änderung zielt im Wesentlichen darauf ab, bestimmten Berufsgruppen zusätzliche Befugnisse einzuräumen, die Sie vermutlich nicht betreffen werden. Dies nur zur Information am Rande.

Dennoch rate ich Ihnen, von gutgemeinten Ratschlägen in Zukunft abzusehen. Ich versichere Ihnen, dass dieser Rat nicht dazu dient, vermeintlich unliebsame Konkurrenz abzudrängen. Es geht vielmehr darum, dass Rechtssuchende einen Anspruch auf kompetente Beratung haben.

Ich nehme es Ihnen unbesehen ab, dass Sie nicht die Absicht haben, den Rechtsmarkt mit unqualifizierten Ratschlägen zu unterlaufen. Dies würde auch nichts nützen. Letztlich landen dann doch alle Menschen mit aufgestauten ungelösten rechtlichen Problemen bei uns und müssen dann meistens höhere Gebühren bezahlen, als wenn Sie sich frühzeitig ernsthaft um eine Lösung ihrer Probleme bemüht hätten.

Auch finde ich den von Ihnen beispielhaft zitierten Hinweis zum Kaufrecht durchaus nützlich, sofern dem User klar ist oder klargemacht wird, dass er für eine wirkliche Lösung seines Problems lieber anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte.
Bei einfachen Rechtsfällen ist dies auch zumeist nicht so arg teuer, wie man das allgemein hin annimmt.

Leider hat sich im Zuge der „Geiz ist geil“-Mentalität in den letzten Jahren ein starker Zustrom zu selbsternannten Selbsthilfegruppen entwickelt.
Ich habe sehr viel davon gelesen und sehe, dass viele Menschen (wenn auch in rechtmäßiger Weise) in die Irre geführt werden. Das tut mir und meinen Kollegen sehr weh. Nicht dass wir uns sträuben würden, später die „Opfer“ bei steigendem Streitwert zu vertreten (wie könnten wir), aber im Sinne des Erfinders ist das wahrlich nicht.

Es hat schon einen Grund, warum wir Juristen uns mit einem am Rande des Menschenwürdigen langen Studium abgequält haben, um dann letztlich nach bestem Wissen und Gewissen für Rechtsklarheit zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen


Wolfram Geyer
Rechtsanwalt

P.S.: Es würde nicht schaden, unsere meines Erachtens erheblich geniale Plattform weiterzuempfehlen (siehe unten).
Für die weiteren Bemühungen innerhalb Ihrer Aktivitäten wünsche ich nichtsdestoweniger viel Erfolg.


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Rechtsberatungsgesetz | Gesamtbewertung: 5/5
Wurden Ihre Fragen beantwortet?
Bewertung: Fragesteller
Schnelle, kompetente und genau auf die Frage abgestimmte Antwort. Sehr zufrieden. Habe bereits und werde auch in Zukunft diese Plattform weiterempfehlen.



Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Anwaltsrecht, Gebührenrecht letzten Monat:

9
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Rechtsberatungsgesetz