Rechtsanwaltskosten von Kaution abziehen
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind Ende November aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Im Übergabeprotokoll waren neben 3 kleinen Fehlstellen im Teppich der Stube auch Laufspuren im Schlafzimmer und Flur vorhanden. Die im Flur waren bereits (lt. Übergabeprotokoll) beim Einzug vorhanden. Ohne konkrete Fristsetzung endetet dieser Termin. Gegen Ende Januar bekamen wir aus heiterem Himmel ein Schreiben von der Wohnungsverwaltung mit einer Abrechnung für Reinigung und Belagwechsel in der Stube und der Bitte die Bankverbindung für die restliche Kautionssumme mitzuteilen. Da wir von diesem Schreiben total überrascht waren, haben wir schriftlich geantwortet: Wir möchten und bis in zwei Woche anwaltlich beraten lassen und und dann äußern. Weiterhin behileten wir uns das Recht vor, Arbeiten ggf. selbst auszuführen (das wurde uns von seiten der Firma nicht angeboten). Nach Rücksprache mit Bekannten haben wir uns entschlossen, einfach nochmals mit der Firma in Gespräch zu kommen. Dort verabredeten wir, dass wir die Reinigung der Teppiche noch vornehmen lassen. Zwei Tage später bekamen wir einen Brief vom Rechtsanwalt der Firma, in dem uns dafür eine Frist von 5 Tagen ! gesetzt wurde zzgl. der Kosten für den Rechtsanwalt von 83,54 € (die wären mit Schadenersatz). Da wurde als Gegenstandswert die volle Kaution genommen und nicht nur der strittige Teil! Die Teppiche sind inzwischen gereinigt, den Schaden der Stube hat unsere Versicherung gezahlt, aber die Wohnungsverwaltung will nun den Betrag von 83,50 € von der Kaution abziehen. Und das obwohl wir nie einen Anwalt mit unsere Vertretung beauftragt hatten oder uns im Verzug befanden. Außerdem kann oder will uns die Wohnungsverwaltung trotz mehrfacher Nachfrage keinen Nachweis über das Alter des Teppichs vorlegen. Nach Aussagen einiger Hausbewohner ist der nämlich älter als angegeben. Wir fragen uns nun, ob die Einschaltung eines Anwaltes sich lohnt, ob es andere Möglichkeiten gibt, oder ob wir einfach keine andere Wahl haben als das so hinzunehmen.
Im Mietvertrag gibt es keine Aussagen zu Mietkaution, außer das diese für die Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters und / oder zur Befriedigung von Schadenersatzansprüchen verwendet werden können (Mietvertragsvordruck).
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
Kaution








